Kratzer im Parkett, Schimmel in Silikonfugen, Bohrlöcher in der Wand – Schäden in Mietwohnungen sind ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Doch wer muss für welchen Schaden aufkommen?
Grundsätzlich gilt: Schäden und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung entstanden sind, trägt der Vermieter. Das bedeutet: Für normale Abnutzungsspuren braucht der Mieter nicht einzustehen. Dafür zahlt er die monatliche Miete an den Vermieter. Anders ist das natürlich bei Schäden in der Mietwohnung, die der Mieter grob fahrlässig oder sogar mutwillig herbeiführt. Doch wie bei vielen anderen strittigen Themen, sind die Grenzen hier nicht ganz einfach zu ziehen.
Einige Beispiele:
Die Beispiele zeigen, die Grenzen zwischen sachgemäßem Gebrauch und unsachgemäßem Gebrauch sind fließend und nicht immer leicht festzulegen.
Ist ein Schaden entstanden, den der Mieter zu verantworten hat, muss dieser dafür sorgen, dass er behoben wird. Dazu muss der Vermieter dem Mieter eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen. Viele Mieter stellen sich dann die Frage, ob ein Schaden in der Mietwohnung von ihrer Haftpflichtversicherung getragen wird. Das ist jedoch häufig nicht der Fall. Viele Versicherungen schließen Mietsachschäden aus. Hier ist ein genauer Blick in die Versicherungspolice nötig.
Gut zu wissen: Ebenfalls wichtig für Mieter ist es zu wissen, dass sie die Kosten für die Beseitigung von Schäden in der Mietwohnung oft nicht alleine tragen müssen – auch wenn sie dafür verantwortlich gemacht werden können. Das ist dann der Fall, wenn dem Vermieter durch die Schadensbeseitigung ein Wertzuwachs entsteht. Dann muss ein „Abzug neu für alt“ berücksichtigt werden. Ein Beispiel: Der Mieter muss den Parkettboden wegen tiefer Kratzer, die sein Haustier verursacht hat, abschleifen und neu einlassen. Der Boden war aber ohnehin schon einige Jahre in Gebrauch und hatte viele normale Gebrauchspuren. Eine Behandlung wäre also ohnehin in absehbarer Zeit nötig gewesen. Dann wird dies entsprechend anteilig berücksichtigt und die Kosten geteilt.