Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website bietet Immobilien­inserate und -Suchfunktionen an und erfüllt teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und des deutschen Barrierefrei­heits­stärkungs­gesetzes (BFSG). Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstprüfung am 28.06.2025. Einige Inhalte sind noch nicht barrierefrei. Die Beseitigung der Barrieren wird derzeit geplant und umgesetzt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird diese Seite voraussichtlich am Jahresende aktualisiert. Wir arbeiten daran eine volle Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Visuelle Zugänglichkeit

  • Unzureichende Kontrastverhältnisse bei Bedienelementen und Infografiken beeinträchtigen die Lesbarkeit.
  • Der Tastaturfokus liegt stellenweise auf irrelevanten oder nicht sichtbaren Elementen.
  • Hyperlinks im Fließtext sind visuell nicht durchgängig als solche erkennbar.

Tastaturbedienung & Screenreader-Kompatibilität

  • Die Fokusreihenfolge weicht teilweise von der semantisch-logischen Leserichtung ab.
  • Relevante, nicht-interaktive Elemente sind nicht durchgängig per Tab-Taste erreichbar.
  • Fehlende semantische Rollenangaben (z. B. role="group") erschweren die Screenreader-Navigation.
  • Filterfunktionen sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar.
  • Die Landmarken-Struktur ist unvollständig bzw. nicht eindeutig definiert.
  • Mehrfache Verwendung von <nav>-Landmarks innerhalb desselben Elternelements ohne eindeutige Unterscheidung.
  • Tabellen fehlen strukturelle Auszeichnungen wie <th>-Elemente oder aria-labelledby-Attribute.
  • Bedienelemente (z. B. Buttons) sind nicht ausreichend beschriftet oder beschrieben.
  • Redundante oder widersprüchliche Labels bei Filterbeschriftungen führen zu Screenreader-Irritationen.
  • Benutzerdefinierte Komponenten sind nicht mit entsprechenden ARIA-Rollen versehen.

Formulare & Interaktive Komponenten

  • Fehlermeldungen bei Formularfeldern visuell vorhanden, aber nicht immer semantisch erkennbar für Screenreader.

 

Barriere melden

Sie können Barrieren per E-Mail an service@immobilie1.de oder per Telefon an 089 / 29 08 20-50 melden oder um Unterstützung bitten. Wenn Sie keine Antwort erhalten, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle unter http://www.schlichtungsstelle-bgg.de . Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt.

Die Aufsichts‑ und Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in Bayern ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV). Diese Stelle prüft Beschwerden und stellt sicher, dass Unternehmen ihre Barrierepflichten einhalten. Das LDBV ist erreichbar unter der Adresse St.-Martin-Straße 47, 81541 München oder per E-Mail bitv@bayern.de.