Sie betreten die knapp 32 qm große Wohnung von dem Laubengang. Direkt rechte Hand befindet sich das kleine Duschbad mit weißen Fliesenbelag. Der Flur mit einem kleinen Garderobenschrank bietet mit einer Nische noch weitere Stellmöglichkeit und den...
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Sie betreten die knapp 32 qm große Wohnung von dem Laubengang. Direkt rechte Hand befindet sich das kleine Duschbad mit weißen Fliesenbelag. Der Flur mit einem kleinen Garderobenschrank bietet mit einer Nische noch weitere Stellmöglichkeit und den Zugang zum Wohn/Schlafzimmer mit Kochnische. Dieser Raum ist mit Laminat ausgelegt und verfügt über den Zugang zum Balkon.
Ein ca, 4 qm großer Kellerraum steht dem Eigentümer ebenfalls zur Verfügung.
Laut der letzten Abrechnung beträgt das aktuelle Wohngeld € 355,00 wovon € 256,00 auf den Mieter umlegbar sind und € 38,00 für die Instandhaltung gespart werden. Die restlichen € 61,00 sind nicht umlagefähige Kosten. Der Anteil der Erhaltungsrücklage beträgt zum 31.12.2024 ca. € 3.250,00.
Es hat gerade die Eigentümerversammlung stattgefunden und die Renovierung des Treppenhauses wurde beschlossen. Diese Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage ist gesichert. Weiter wurde auch die Herabsetzung der Heizkosten im Wirtschaftsplan beschlossen, was bedeutet, dass sich die monatlichen Vorauszahlungen mindern werden. Weiter steht die Beschlussfassung über die Erneuerung der Fenster an.
Die Wohnung ist bis zum 31.12.2025 vermietet und die Inklusivmiete in Höhe von € 900,00 per Monat kommt immer pünktlich.
Sie betreten die knapp 32 qm große Wohnung von dem Laubengang. Direkt rechte Hand befindet sich das kleine Duschbad mit weißen Fliesenbelag. Der Flur mit einem kleinen Garderobenschrank bietet mit einer Nische noch weitere Stellmöglichkeit und den Zugang zum Wohn/Schlafzimmer mit Kochnische. Dieser Raum ist mit Laminat ausgelegt und verfügt über den Zugang zum Balkon.
Ein ca, 4 qm großer Kellerraum steht dem Eigentümer ebenfalls zur Verfügung.
Laut der letzten Abrechnung beträgt das aktuelle Wohngeld € 355,00 wovon € 256,00 auf den Mieter umlegbar sind und € 38,00 für die Instandhaltung gespart werden. Die restlichen € 61,00 sind nicht umlagefähige Kosten. Der Anteil der Erhaltungsrücklage beträgt zum 31.12.2024 ca. € 3.250,00.
Es hat gerade die Eigentümerversammlung stattgefunden und die Renovierung des Treppenhauses wurde beschlossen. Diese Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage ist gesichert. Weiter wurde auch die Herabsetzung der Heizkosten im Wirtschaftsplan beschlossen, was bedeutet, dass sich die monatlichen Vorauszahlungen mindern werden. Weiter steht die Beschlussfassung über die Erneuerung der Fenster an.
Die Wohnung ist bis zum 31.12.2025 vermietet und die Inklusivmiete in Höhe von € 900,00 per Monat kommt immer pünktlich.