10.03.2021

Die Mieterselbstauskunft

Vermieter möchten ihre Wohnung oder Ihr Haus gerne an jemanden vermieten, der pfleglich mit ihrem Eigentum umgeht und der die Miete immer pünktlich zahlt. Da sie ihre künftigen Mieter vorab jedoch selten kennen, versuchen sie, sie möglichst gut einzuschätzen. Dazu nutzen Vermieter häufig eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Das ist ein Dokument, in dem Mietinteressenten Angaben über sich selbst und Ihre finanzielle Situation machen.

Die Selbstauskunft für Mieter ist immer freiwillig. Das bedeutet, niemand ist dazu verpflichtet, das Dokument auszufüllen. Man sollte jedoch beachten: Vermieter übergeben ihr Eigentum an fremde Menschen und haben daher ein berechtigtes Interesse, diese besser kennenzulernen. Und: Wer sich weigert, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen, erweckt den Eindruck, etwas verbergen zu wollen und senkt damit seine Chancen, die Wohnung zu bekommen.

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft erlaubt?

Wichtig für Mietinteressenten ist es zu wissen: In einer Mieterselbstauskunft sind nur bestimmte Fragen erlaubt. Nämlich nur solche Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind. Außerdem kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Vermieter die Mieterselbstauskunft einholt. Vor oder bei der Besichtigung darf er nur einige wenige Fragen stellen. Bekundet der Mietinteressent anschließend sein Interesse an der Immobilie, sind mehr Fragen erlaubt. Da die meisten Vermieter Mieterselbstauskünfte jedoch ohnehin nur von den Mietern einfordern, die die Wohnung auch mieten möchten, gehen wir nun von diesem Fall aus. Erlaubte Fragen sind dann die nach:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • aktueller Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen (sowie deren Namen, Geburtsdaten und Anschriften)
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen
  • offenen Insolvenzen
  • Räumungsklagen innerhalb der vergangenen 5 Jahre
  • beabsichtigter Haustierhaltung

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft nicht erlaubt?

Fragen dagegen, die nicht direkt für das Mietverhältnis relevant sind und die zur Privatsphäre gehören, sind unzulässig. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach:

  • politischen Ansichten
  • Religion
  • Sexualität
  • ethnische Herkunft
  • Familienstand
  • Familienplanung
  • Vorstrafen

Mietinteressenten müssen auch nicht angeben, ob Sie ein Musikinstrument spielen, rauchen oder Mitglied beim Mieterbund sind.

Was passiert bei falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft?

Wie bereits erwähnt, ist niemand dazu verpflichtet, die Fragen in einer Mieterselbstauskunft zu beantworten. Gibt der Mietinteressent jedoch bei Fragen – die erlaubt sind – eine Antwort, muss diese auch wahrheitsgemäß sein. Schummelt er beispielsweise bei seinem Einkommen und stellt so seine finanzielle Situation besser dar, als sie ist, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen oder den Vertrag anfechten.

Zudem gibt es einige wenige Dinge, die Mietinteressenten dem Vermieter wahrheitsgemäß mitteilen müssen, selbst wenn sie nicht gefragt werden. Dazu gehört beispielsweise, wenn die Miete 75 Prozent des Nettoeinkommens übersteigt. Oder wenn sie von Soziallleistungen abhängig sind.

Anders ist das bei unzulässigen Fragen. Dann dürften Mietinteressenten sogar lügen. Juristisch hat dies keinerlei Konsequenzen. Jedoch sollte man sich in einem solchen Fall immer im Klaren sein, dass das Verhältnis zum Vermieter unter einer solchen Lüge wahrscheinlich deutlich leiden würde.

Eigene Selbstauskunft für Mieter in einer Bewerbung

Auf umkämpften Wohnungsmärkten ist es oft schwierig, eine passende Mietwohnung zu bekommen. Hier sind viele Mietinteressenten dazu übergegangen, eine Bewerbung um eine Wohnung aufzusetzen. Auch in eine solche gehört dann eine Mieterselbstauskunft.

Schon vorab eine Selbstauskunft für Mieter auszufüllen, zum Besichtigungstermin mitzunehmen und dem Vermieter bei Interesse an der Wohnung zu übergeben, kann Vorteile haben. So macht man einen guten Eindruck auf den Vermieter und ist gut vorbereitet.

Übrigens: Verwechseln Sie nicht die Mieterselbstauskunft und die Schufa-Bonitätsauskunft. Das sind unterschiedliche Dinge.


Downloads

Hier finden Sie eine Mieterselbstauskunft zum Download.

 

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft