Die Wirtschaftsgebäude des Gehöftes befinden sich in einem dem Alter entsprechend gutem Zustand.
Eine Modernisierung (z. B. Elektro-Installation) ist bei einer möglichen Wiederbelebung des alten Nutzungszweckes angebracht.
Das Wohngebäude selbst...
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Die Wirtschaftsgebäude des Gehöftes befinden sich in einem dem Alter entsprechend gutem Zustand.
Eine Modernisierung (z. B. Elektro-Installation) ist bei einer möglichen Wiederbelebung des alten Nutzungszweckes angebracht.
Das Wohngebäude selbst erscheint in einem dem Alter entsprechenden abgewohnten aber durchweg ordentlichen Zustand.
Der zwischenzeitlich schon einmal modernisierte Wohnbereich im Obergeschoss fällt dabei etwas neuwertiger aus als das Erdgeschoss.
Auch in diesem Gebäudeteil sind weitere, der Zeit entsprechende und fertigstellende Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen (z. B. Heizungsanlage, Modernisierung Bäder, Modernisierung Elektro-Anlage).
Die Wirtschaftsgebäude des Gehöftes befinden sich in einem dem Alter entsprechend gutem Zustand.
Eine Modernisierung (z. B. Elektro-Installation) ist bei einer möglichen Wiederbelebung des alten Nutzungszweckes angebracht.
Das Wohngebäude selbst erscheint in einem dem Alter entsprechenden abgewohnten aber durchweg ordentlichen Zustand.
Der zwischenzeitlich schon einmal modernisierte Wohnbereich im Obergeschoss fällt dabei etwas neuwertiger aus als das Erdgeschoss.
Auch in diesem Gebäudeteil sind weitere, der Zeit entsprechende und fertigstellende Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen (z. B. Heizungsanlage, Modernisierung Bäder, Modernisierung Elektro-Anlage).