Grundstücksfläche: ca. 328 m²
Bebaubare Wohnfläche: ca. 100 m²
Bauweise: eingeschossiger Bungalow möglich
Bebauung nach: § 34 BauGB (Umgebungsbebauung)
Bauform: Barrierefreier, langgestreckter Baukörper ideal
Erschließung: Voll erschlossen, die Anschlüsse...
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Grundstücksfläche: ca. 328 m²
Bebaubare Wohnfläche: ca. 100 m²
Bauweise: eingeschossiger Bungalow möglich
Bebauung nach: § 34 BauGB (Umgebungsbebauung)
Bauform: Barrierefreier, langgestreckter Baukörper ideal
Erschließung: Voll erschlossen, die Anschlüsse liegen direkt am Grundstück in der Straße
Das rechteckig geschnittene Grundstück (ca. 21,50 m Länge, ca. 13 m Breite) bietet durch seine Form ideale Voraussetzungen für die Bebauung mit einem langgestreckten, eingeschossigen Baukörper – perfekt geeignet für barrierefreies Wohnen oder einen Altersruhesitz.
Das Grundstück ist von drei Seiten eingefasst:
Zwei Seiten grenzen an bestehende Wohnhäuser,
eine Seite an eine Scheune.
Diese Bebauung schafft einen geschützten Rahmen und eröffnet vielseitige Gestaltungsoptionen.
Bebauung & Auflagen
Es existiert kein Bebauungsplan; die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung).
Es darf ausschließlich ein eingeschossiger Baukörper errichtet werden.
Bei den hier veröffentlichten Bildern handelt es sich um Vorschläge der Firma Wohnhausbau Büttner Massivhaus GmbH, Plech. Ein Kontrahierungszwang besteht nicht. So ist auch die Bebauung mit einem Fertighaus denkbar.
Die Vorschläge berücksichtigen bereits die baurechtlichen Vorgaben, insbesondere die Abstandsflächenerklärung durch die Eigentümer (Nachbarn) sowie die notwendige Brandschutzmauer in Höhe der Garage.
Fazit
Ein kompaktes und gut geschnittenes Grundstück mit viel Potenzial – ideal für alle, die ruhig und barrierefrei wohnen möchten, ohne auf städtische Nähe und Infrastruktur zu verzichten. Die klaren Auflagen schaffen Planungssicherheit, und die flexible Wahl des Bauträgers bietet maximale Freiheit bei der Gestaltung deines Traumhauses.