Wir bitten um Verständnis, dass ein Exposé nur mit vollständigem Namen, korrekter postalischer Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse übersandt werden darf.
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Telefon: 08002385-544
oder unter: www.psd-nuernberg.de/baufinanzierung
In einer ruhigen Wohnstraße im Nürnberger Osten, unweit des Reichswalds, bieten wir zwei nebeneinanderliegende Grundstücksflächen an, die aktuell noch nicht getrennt sind, jedoch im Zuge eines Verkaufs geteilt werden können. Beide Grundstücke bieten vielfältige Möglichkeiten für individuelle Wohnvorhaben in einem naturnahen, gewachsenen Umfeld – ob gemeinsam oder separat genutzt.
Nördliches Grundstück – Baugrundstück mit Altbestand (ehemalige Unternehmer-Villa):
Auf dem ca. 699 m² großen nördlichen Grundstück befindet sich derzeit eine unterkellerte Villa mit einem Vollgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Aufgrund des deutlich sanierungsbedürftigen Zustands ist ein Rückbau realistisch. Eine Neubebauung im Einklang mit dem Baurecht ist möglich – beispielsweise mit einem großzügigen Einfamilienhaus oder – nach entsprechender Teilung – auch mit zwei separaten Wohneinheiten.
Südliches Grundstück – Grundstück mit Nebengebäude (ehem. „Kegelbahn“) und altem Baumbestand:
Das ca. 833 m² große südliche Grundstück wird durch seinen gewachsenen Laub- und Nadelbaumbestand geprägt. Die Bäume verleihen dem Grundstück eine parkähnliche, geschützte Atmosphäre und machen es zu einem besonderen Rückzugsort mitten im Grünen. Auf dem Grundstück befindet sich ein längliches Nebengebäude („Kegelbahn“, ca. 21 m x 2 m), das bislang als Lagerfläche genutzt wurde. Es ist nicht unterkellert und nicht zum Wohnen geeignet, bietet jedoch Raum für kreative Ideen oder eine künftige Bebauung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten.
Wichtig: Das südliche Grundstück ist derzeit nicht erschlossen. Für eine spätere Nutzung muss die Erschließung (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Zufahrt) separat hergestellt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Baurechtliche Einschätzung laut Stadtplanungsamt Nürnberg
•Lage im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3999 (§ 30 Abs. 1 BauGB)
•Zulässig: Einzel- und Doppelhäuser, max. zwei Vollgeschosse, offene Bauweise
•Grundstücksteilung mit zwei Einfamilienhäusern grundsätzlich möglich
•Abstandsflächen zum nördlichen Mehrfamilienhaus müssen eingehalten werden
•Garagen an Grundstücksgrenzen möglich (Art. 6 Abs. 7 BayBO)
•Eingriff in Baumbestand nur mit Zustimmung des Umweltamts zulässig – Fällungen außerhalb der Baugrenzen sind nicht erlaubt
•Abweichende Bebauung mit Befreiung von Baugrenzen ist möglich, sofern Baumerhalt gewährleistet bleibt (d.h. Baukörper kann auch außerhalb der Baulinie reichen, wenn dadurch weniger Bäume gefällt werden müssen)
Es liegt bereits das Ergebnis einer nicht qualifizierten Bauvoranfrage vor. Bei ernsthaftem Interesse stellen wir gern den Kontakt zu unserem Architekten, welcher diese Bauvoranfrage gestellt hat, her, um individuelle Konzepte zu besprechen.
Highlight:
Ein besonderes Highlight dieser Lage ist die umfassende Naturnähe. Laufamholz ist umgeben von weitläufigen Wäldern, grünen Wiesen und herrlichen Spazierwegen entlang der Pegnitz, die sich malerisch durch den Stadtteil schlängelt.
Fazit:
Zwei herausragende Baugrundstücke mit Charakter und großem Entwicklungspotenzial in naturnaher, stadtnaher Lage. Ob für ein modernes Wohnhaus, zwei separate Einfamilienhäuser oder kombiniertes Wohnen & Arbeiten mit stillem Gewerbe – z. B. für Architekt, Rechtsanwalt oder Therapeut – hier ergeben sich echte Möglichkeiten, Leben, Arbeiten und Natur in einer hochwertigen Umgebung zu vereinen.
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Nördliches Grundstück – Baugrundstück mit Altbestand (ehemalige Unternehmer-Villa):
Auf dem ca. 699 m² großen nördlichen Grundstück befindet sich derzeit eine unterkellerte Villa mit einem Vollgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Aufgrund des deutlich sanierungsbedürftigen Zustands ist ein Rückbau realistisch. Eine Neubebauung im Einklang mit dem Baurecht ist möglich – beispielsweise mit einem großzügigen Einfamilienhaus oder – nach entsprechender Teilung – auch mit zwei separaten Wohneinheiten.
Südliches Grundstück – Grundstück mit Nebengebäude (ehem. „Kegelbahn“) und altem Baumbestand:
Das ca. 833 m² große südliche Grundstück wird durch seinen gewachsenen Laub- und Nadelbaumbestand geprägt. Die Bäume verleihen dem Grundstück eine parkähnliche, geschützte Atmosphäre und machen es zu einem besonderen Rückzugsort mitten im Grünen. Auf dem Grundstück befindet sich ein längliches Nebengebäude („Kegelbahn“, ca. 21 m x 2 m), das bislang als Lagerfläche genutzt wurde. Es ist nicht unterkellert und nicht zum Wohnen geeignet, bietet jedoch Raum für kreative Ideen oder eine künftige Bebauung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten.
Wichtig: Das südliche Grundstück ist derzeit nicht erschlossen. Für eine spätere Nutzung muss die Erschließung (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Zufahrt) separat hergestellt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Baurechtliche Einschätzung laut Stadtplanungsamt Nürnberg
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•Zulässig: Einzel- und Doppelhäuser, max. zwei Vollgeschosse, offene Bauweise
•Grundstücksteilung mit zwei Einfamilienhäusern grundsätzlich möglich
•Abstandsflächen zum nördlichen Mehrfamilienhaus müssen eingehalten werden
•Garagen an Grundstücksgrenzen möglich (Art. 6 Abs. 7 BayBO)
•Eingriff in Baumbestand nur mit Zustimmung des Umweltamts zulässig – Fällungen außerhalb der Baugrenzen sind nicht erlaubt
•Abweichende Bebauung mit Befreiung von Baugrenzen ist möglich, sofern Baumerhalt gewährleistet bleibt (d.h. Baukörper kann auch außerhalb der Baulinie reichen, wenn dadurch weniger Bäume gefällt werden müssen)
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Highlight:
Ein besonderes Highlight dieser Lage ist die umfassende Naturnähe. Laufamholz ist umgeben von weitläufigen Wäldern, grünen Wiesen und herrlichen Spazierwegen entlang der Pegnitz, die sich malerisch durch den Stadtteil schlängelt.
Fazit:
Zwei herausragende Baugrundstücke mit Charakter und großem Entwicklungspotenzial in naturnaher, stadtnaher Lage. Ob für ein modernes Wohnhaus, zwei separate Einfamilienhäuser oder kombiniertes Wohnen & Arbeiten mit stillem Gewerbe – z. B. für Architekt, Rechtsanwalt oder Therapeut – hier ergeben sich echte Möglichkeiten, Leben, Arbeiten und Natur in einer hochwertigen Umgebung zu vereinen.