Das Grundstück mit der Flurnummer 438/24 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43 "Mittenheim" der Gemeinde Oberschleißheim. Es ist als "Reines Wohngebiet" gemäß § 9 BauGB festgesetzt. Die Bebauung unterliegt folgenden Vorgaben:
Das Grundstück mit der Flurnummer 438/24 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43 "Mittenheim" der Gemeinde Oberschleißheim. Es ist als "Reines Wohngebiet" gemäß § 9 BauGB festgesetzt. Die Bebauung unterliegt folgenden Vorgaben:
Maß der baulichen Nutzung: + Maximal 2 Vollgeschosse, wobei das 2. Vollgeschoss als Dachgeschoss ausgebildet werden muss. + Wandhöhe: Maximal 3,60 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut. + Dachneigung: 45° bis 50°, bei Grenzbebauung gleiche Dachneigung bei gleicher Firstrichtung. + Dachüberstände: Maximal 50 cm an der Traufseite und 25 cm am Ortgang.
Gestaltung der Gebäude: + Fassaden: Verputzte, helle Mauerflächen oder hell lasierte holzverschalte Flächen. Auffallende, unruhige Putzstrukturen sind unzulässig. + Dachform: Satteldächer mit gegenüberliegend gleichgeneigten Dachflächen. + Dacheindeckung: Naturrote Ziegel oder gestalterisch vergleichbares Material. + Wintergarte oder Vorbauten möglich
Nebenanlagen: + Pro Grundstück ist ein Garten- und Gerätehäuschen mit maximaler Traufhöhe von 2,20 m und Firsthöhe von 3,40 m zulässig. + Pergolen und Carports sind als Holzkonstruktionen auszuführen und mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen.
Verkehrsflächen: + Für jede Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. + Garagen und Carports müssen in Material, Höhe und Dachform einheitlich gestaltet sein.
Grünordnung: + Pro 150 m² unbebauter Fläche ist ein Baum der Wuchsklasse 1 oder zwei Bäume der Wuchsklasse 2 zu pflanzen. + Mindestens 15 % der unüberbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern zu bepflanzen. + Zäune sind mit Hecken oder Sträuchern zu hinterpflanzen.
Zusätzlich sind Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Energieversorgung und zur Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten. Die genaue Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen und mit der Gemeinde abzustimmen.
Das Grundstück mit der Flurnummer 438/24 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43 "Mittenheim" der Gemeinde Oberschleißheim. Es ist als "Reines Wohngebiet" gemäß § 9 BauGB festgesetzt. Die Bebauung unterliegt folgenden Vorgaben:
Maß der baulichen Nutzung: + Maximal 2 Vollgeschosse, wobei das 2. Vollgeschoss als Dachgeschoss ausgebildet werden muss. + Wandhöhe: Maximal 3,60 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut. + Dachneigung: 45° bis 50°, bei Grenzbebauung gleiche Dachneigung bei gleicher Firstrichtung. + Dachüberstände: Maximal 50 cm an der Traufseite und 25 cm am Ortgang.
Gestaltung der Gebäude: + Fassaden: Verputzte, helle Mauerflächen oder hell lasierte holzverschalte Flächen. Auffallende, unruhige Putzstrukturen sind unzulässig. + Dachform: Satteldächer mit gegenüberliegend gleichgeneigten Dachflächen. + Dacheindeckung: Naturrote Ziegel oder gestalterisch vergleichbares Material. + Wintergarte oder Vorbauten möglich
Nebenanlagen: + Pro Grundstück ist ein Garten- und Gerätehäuschen mit maximaler Traufhöhe von 2,20 m und Firsthöhe von 3,40 m zulässig. + Pergolen und Carports sind als Holzkonstruktionen auszuführen und mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen.
Verkehrsflächen: + Für jede Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. + Garagen und Carports müssen in Material, Höhe und Dachform einheitlich gestaltet sein.
Grünordnung: + Pro 150 m² unbebauter Fläche ist ein Baum der Wuchsklasse 1 oder zwei Bäume der Wuchsklasse 2 zu pflanzen. + Mindestens 15 % der unüberbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern zu bepflanzen. + Zäune sind mit Hecken oder Sträuchern zu hinterpflanzen.
Zusätzlich sind Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Energieversorgung und zur Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten. Die genaue Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen und mit der Gemeinde abzustimmen.
Kosten
Kaufpreis
899.000 €
Kaufpreis pro m²
1.395,96 €
Käuferprovision
4,76%
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Wohngrundstück
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
KAUF
Grundstücksfläche (ca.)
644 m²
Erschließung
Voll erschlossen
Energie
Ausgestellt
nicht nötig
Ausstattung
Hausgröße max. 11m x 13m (Straßenseite x Grudstückstiefe) Grundfläche 143 m² Geschossfläche 286 m²
Hausgröße max. 11m x 13m (Straßenseite x Grudstückstiefe) Grundfläche 143 m² Geschossfläche 286 m²
Lage
Das Wohnbaugrundstück befindet sich im idyllischen Ortsteil Mittenheim der Gemeinde Oberschleißheim, nur wenige Kilometer nördlich von München. Die Lage vereint die Ruhe eines gewachsenen Wohngebiets mit der Nähe zur Metropole – ideal für Familien,...
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Das Wohnbaugrundstück befindet sich im idyllischen Ortsteil Mittenheim der Gemeinde Oberschleißheim, nur wenige Kilometer nördlich von München. Die Lage vereint die Ruhe eines gewachsenen Wohngebiets mit der Nähe zur Metropole – ideal für Familien, Berufspendler oder Kapitalanleger.
Mittenheim ist bekannt für seinen dörflichen Charakter, charmante Einfamilienhausbebauung und ein grünes, naturnahes Umfeld. Zahlreiche Spazier- und Radwege sowie die Nähe zu den Schleißheimer Seen machen den Standort besonders attraktiv.
Die Anbindung ist hervorragend: - S-Bahn (S1): Haltestelle *Oberschleißheim* in wenigen Minuten erreichbar – direkte Verbindung zum Münchner Hauptbahnhof und Flughafen - Autobahnanschluss A92 sowie B471: Schnell in München oder Richtung Flughafen - Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas und medizinische Versorgung finden sich im nahen Ortszentrum von Oberschleißheim
Durch die Kombination aus urbaner Nähe, ländlichem Flair und guter Infrastruktur bietet Mittenheim ein Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität.
Das Wohnbaugrundstück befindet sich im idyllischen Ortsteil Mittenheim der Gemeinde Oberschleißheim, nur wenige Kilometer nördlich von München. Die Lage vereint die Ruhe eines gewachsenen Wohngebiets mit der Nähe zur Metropole – ideal für Familien, Berufspendler oder Kapitalanleger.
Mittenheim ist bekannt für seinen dörflichen Charakter, charmante Einfamilienhausbebauung und ein grünes, naturnahes Umfeld. Zahlreiche Spazier- und Radwege sowie die Nähe zu den Schleißheimer Seen machen den Standort besonders attraktiv.
Die Anbindung ist hervorragend: - S-Bahn (S1): Haltestelle *Oberschleißheim* in wenigen Minuten erreichbar – direkte Verbindung zum Münchner Hauptbahnhof und Flughafen - Autobahnanschluss A92 sowie B471: Schnell in München oder Richtung Flughafen - Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas und medizinische Versorgung finden sich im nahen Ortszentrum von Oberschleißheim
Durch die Kombination aus urbaner Nähe, ländlichem Flair und guter Infrastruktur bietet Mittenheim ein Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität.
Mittenheim · 85764 · Oberschleißheim · Deutschland
Alte Schießstätt 1 1 82041 Oberhaching DEU Tel.: 01796644556 E-Mail: info@hos-immobilien.de Homepage: www.immobilien-schmidt-muenchen.de
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
HANDELSREGISTER-EINTRAG Amtsgericht München IHK München & Oberbayern
UST-ID-NUMMER DE215551134
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr