Das Grundstück ist voll erschlossen und es liegt bereits ein genehmigter Plan zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Kein Abbruch notwendig, ohne Altbestand.
Das Grundstück ist voll erschlossen und es liegt bereits ein genehmigter Plan zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Kein Abbruch notwendig, ohne Altbestand.