Das hier angebotene Grundstück mit der Flur Nr. 330/3 mit ca. 1.126 m², bietet eine attraktive Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus und stellt somit eine hervorragende Option für Bauherren dar, die naturnahes Wohnen mit individueller...
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Das hier angebotene Grundstück mit der Flur Nr. 330/3 mit ca. 1.126 m², bietet eine attraktive Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus und stellt somit eine hervorragende Option für Bauherren dar, die naturnahes Wohnen mit individueller Planung vereinen möchten.
Die Fläche der Flur Nr. 330/3 ist aktuell von der Gemeinde mit einer Größe von ca. 1.126 m² eingeplant und bietet damit ausreichend Raum für eine großzügige und moderne Bebauung.
Die Gemeinde zeigt sich in Bezug auf geplante Bauvorhaben kooperativ und offen. Sie signalisiert grundsätzlich ihre Bereitschaft, individuelle Bauwünsche wohlwollend zu prüfen und in einem konstruktiven Dialog gemeinsam mit den zukünftigen Eigentümern mögliche Umsetzungen zu erörtern. Derzeit liegt bereits ein konkreter Vorschlag für die Errichtung ein Einfamilienhaus vor. Dieser Entwurf wurde in Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten erarbeitet und dient als erste Orientierung für interessierte Bauherren. Ein entsprechender Planungsvorschlag der Gemeinde ist dem Exposé beigefügt und kann als Grundlage für weiterführende Planungen dienen.
Besonderes Augenmerk legt die Gemeinde auf eine harmonische Integration des Bauprojekts in das bestehende Ortsbild. Aus diesem Grund ist entlang der Hauptstraße eine anbaufreie Zone vorgesehen. Nördlich des Grundstücks soll darüber hinaus ein begrünter Streifen erhalten bleiben, der beispielsweise als ökologisch wertvolle Streuobstwiese gestaltet werden kann. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur ökologischen Aufwertung bei, sondern auch zur optischen Verschönerung des Umfeldes und stärkt das ländlich-idyllische Erscheinungsbild der Gemeinde. Ergänzend ist vorgesehen, die Flurnummer 330/30 dauerhaft als Ausgleichsfläche zu erhalten. Diese Fläche dient dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und sichert gleichzeitig den Erhalt eines grünen Pufferraums im Siedlungsgefüge. Somit wird ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit dem Landschaftsraum gewährleistet.
Das hier angebotene Grundstück mit der Flur Nr. 330/3 mit ca. 1.126 m², bietet eine attraktive Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus und stellt somit eine hervorragende Option für Bauherren dar, die naturnahes Wohnen mit individueller Planung vereinen möchten.
Die Fläche der Flur Nr. 330/3 ist aktuell von der Gemeinde mit einer Größe von ca. 1.126 m² eingeplant und bietet damit ausreichend Raum für eine großzügige und moderne Bebauung.
Die Gemeinde zeigt sich in Bezug auf geplante Bauvorhaben kooperativ und offen. Sie signalisiert grundsätzlich ihre Bereitschaft, individuelle Bauwünsche wohlwollend zu prüfen und in einem konstruktiven Dialog gemeinsam mit den zukünftigen Eigentümern mögliche Umsetzungen zu erörtern. Derzeit liegt bereits ein konkreter Vorschlag für die Errichtung ein Einfamilienhaus vor. Dieser Entwurf wurde in Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten erarbeitet und dient als erste Orientierung für interessierte Bauherren. Ein entsprechender Planungsvorschlag der Gemeinde ist dem Exposé beigefügt und kann als Grundlage für weiterführende Planungen dienen.
Besonderes Augenmerk legt die Gemeinde auf eine harmonische Integration des Bauprojekts in das bestehende Ortsbild. Aus diesem Grund ist entlang der Hauptstraße eine anbaufreie Zone vorgesehen. Nördlich des Grundstücks soll darüber hinaus ein begrünter Streifen erhalten bleiben, der beispielsweise als ökologisch wertvolle Streuobstwiese gestaltet werden kann. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur ökologischen Aufwertung bei, sondern auch zur optischen Verschönerung des Umfeldes und stärkt das ländlich-idyllische Erscheinungsbild der Gemeinde. Ergänzend ist vorgesehen, die Flurnummer 330/30 dauerhaft als Ausgleichsfläche zu erhalten. Diese Fläche dient dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und sichert gleichzeitig den Erhalt eines grünen Pufferraums im Siedlungsgefüge. Somit wird ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit dem Landschaftsraum gewährleistet.
Kosten
Kaufpreis
1.463.800 €
Käuferprovision
2,975 %
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Wohngrundstück
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
Kauf
Grundstücksfläche (ca.)
1.126 m²
Erschließung
Voll erschlossen
Lage
Leben und Wohnen in 82054 Sauerlach
Der Ort Sauerlach, ca. 20 km südöstlich von München gelegen, ist mit seinen etwa 7.000 Einwohnern eine überschaubare und charmante Gemeinde, die viel zu bieten hat. Sauerlach und seine dazugehörigen Ortsteile bieten...
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Leben und Wohnen in 82054 Sauerlach
Der Ort Sauerlach, ca. 20 km südöstlich von München gelegen, ist mit seinen etwa 7.000 Einwohnern eine überschaubare und charmante Gemeinde, die viel zu bieten hat. Sauerlach und seine dazugehörigen Ortsteile bieten eine ideale Kombination aus ländlicher Ruhe und städtischer Nähe. Infrastruktur und Versorgung
Sauerlach verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen Supermärkte, Bäckereien und weitere Fachgeschäfte. Für Familien sind eine Grundschule, drei Kindergärten und eine Kinderkrippe vorhanden. Die gesundheitliche Versorgung ist durch diverse Ärzte und Apotheken gesichert. Weitere wichtige Einrichtungen wie die Gemeindeverwaltung und verschiedene Sportstätten sind ebenfalls vor Ort. Anbindung an München Trotz der ländlichen Lage ist die Münchner Innenstadt schnell und bequem zu erreichen. Mit der S-Bahn oder dem Auto gelangt man in kürzester Zeit ins Stadtzentrum, was besonders Berufspendlern und Shoppingbegeisterten zugutekommt. Freizeit und Erholung
Die Umgebung von Sauerlach bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Für Wasserliebhaber sind die fünf großen Seen – Starnbergersee, Ammersee, Schliersee, Tegernsee und Chiemsee – sowie weitere kleine Seen ein wahres Paradies. Sie laden zum Baden, Surfen und Radfahren ein. Wer die Berge bevorzugt, erreicht die abwechslungsreiche Berglandschaft der Alpen problemlos für einen Tagesausflug, sei es mit dem Auto oder per Bahn.
Sauerlach ist somit ein idealer Wohnort für alle, die das ruhige Landleben schätzen und dennoch nicht auf die Vorzüge einer nahegelegenen Großstadt verzichten möchten.
Leben und Wohnen in 82054 Sauerlach
Der Ort Sauerlach, ca. 20 km südöstlich von München gelegen, ist mit seinen etwa 7.000 Einwohnern eine überschaubare und charmante Gemeinde, die viel zu bieten hat. Sauerlach und seine dazugehörigen Ortsteile bieten eine ideale Kombination aus ländlicher Ruhe und städtischer Nähe. Infrastruktur und Versorgung
Sauerlach verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen Supermärkte, Bäckereien und weitere Fachgeschäfte. Für Familien sind eine Grundschule, drei Kindergärten und eine Kinderkrippe vorhanden. Die gesundheitliche Versorgung ist durch diverse Ärzte und Apotheken gesichert. Weitere wichtige Einrichtungen wie die Gemeindeverwaltung und verschiedene Sportstätten sind ebenfalls vor Ort. Anbindung an München Trotz der ländlichen Lage ist die Münchner Innenstadt schnell und bequem zu erreichen. Mit der S-Bahn oder dem Auto gelangt man in kürzester Zeit ins Stadtzentrum, was besonders Berufspendlern und Shoppingbegeisterten zugutekommt. Freizeit und Erholung
Die Umgebung von Sauerlach bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Für Wasserliebhaber sind die fünf großen Seen – Starnbergersee, Ammersee, Schliersee, Tegernsee und Chiemsee – sowie weitere kleine Seen ein wahres Paradies. Sie laden zum Baden, Surfen und Radfahren ein. Wer die Berge bevorzugt, erreicht die abwechslungsreiche Berglandschaft der Alpen problemlos für einen Tagesausflug, sei es mit dem Auto oder per Bahn.
Sauerlach ist somit ein idealer Wohnort für alle, die das ruhige Landleben schätzen und dennoch nicht auf die Vorzüge einer nahegelegenen Großstadt verzichten möchten.
Lanzenhaarerweg · 82054 · Sauerlach · Deutschland
Sonstiges
Unsere Angaben sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung in Höhe der vereinbarten Maklerprovision/Courtage,...
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Unsere Angaben sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung in Höhe der vereinbarten Maklerprovision/Courtage, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Weitergabe an Dritte - nur mit Verweis auf die im Exposé hingewiesene Zahlungspflicht des Erfolgshonorars bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages des Käufers. Vorkenntnis ist unbedingt innerhalb einer Werkwoche anzuzeigen. Eine Käuferprovision ist unbeschadet einer Provision durch den Verkäufer fällig.
Die Maklerprovision beläuft sich für den Käufer und Verkäufer jeweils auf 2,5 % + 19 % MwSt. = je 2,975 % incl. 19 % MwSt.
Alle Angaben in diesem Exposé beruhen auf Auskünften und Informationen des Eigentümers und/oder Dritter. Eine Haftung/Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen.
Zur Vorabinformation haben wir alle wichtigen Daten im Exposé hinterlegt. Wir schicken Ihnen gerne ein detailliertes Expose mit Grundrissen zu. Wir bitten Sie, einen Besichtigungstermin mit uns zu vereinbaren, bei dem wir Ihnen dann gerne, noch weitere Objektunterlagen wie z.B. Baubeschreibung, Lagepläne, etc. überreichen sowie alle weiteren Fragen gerne beantworten.
Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt vorbehalten. Unsere Objektnachweise sind freibleibend.
Dieses Exposé gilt als Objektnachweis. Sollte dieses nachgewiesene Objekt innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnisnahme ohne unser Mitwirken privat erworben werden, so ist die Maklercourtage in voller Höhe vom Käufer an den Makler zu zahlen, somit 5,95 % incl. 19 % MwSt = 5 % + 19 % MwSt.
Unsere Angaben sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung in Höhe der vereinbarten Maklerprovision/Courtage, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Weitergabe an Dritte - nur mit Verweis auf die im Exposé hingewiesene Zahlungspflicht des Erfolgshonorars bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages des Käufers. Vorkenntnis ist unbedingt innerhalb einer Werkwoche anzuzeigen. Eine Käuferprovision ist unbeschadet einer Provision durch den Verkäufer fällig.
Die Maklerprovision beläuft sich für den Käufer und Verkäufer jeweils auf 2,5 % + 19 % MwSt. = je 2,975 % incl. 19 % MwSt.
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