Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünwald ist der Bereich des Grundstücks als „Mischgebiet“ (MI) dargestellt. Die wesentlichen Festsetzungen aus den Bebauungsplänen sind: • Mischgebiet • offene Bauweise • zwei Vollgeschosse •...
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Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünwald ist der Bereich des Grundstücks als „Mischgebiet“ (MI) dargestellt. Die wesentlichen Festsetzungen aus den Bebauungsplänen sind: • Mischgebiet • offene Bauweise • zwei Vollgeschosse • Grundflächenzahl 0,27 • Geschossflächenzahl 0,30 bis 0,35 • Grundstücksmindestgröße 800 m² • Baugrenze zur Wendelsteinstraße ca. 5 m • Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 6,50 m • Kniestöcke bis max. 0,5 m • Satteldach mit 25- 30° Dachneigung
Das Grundstück Flurstück ist weitgehend trapezförmig geschnitten und besitzt gemäß Grundbuch eine Größe von 1.133 m². Das gesamte Grundstück ist in zwei WEG Einheiten mit 755m² und 378m²bereits aufgeteilt. Die Grenze zur Straße verläuft aufgrund des Straßenverlaufs schräg. Die Grenze im Norden zur Straße ist etwa 14,0 m lang. Die Grundstücksbreite variiert im weiteren Lauf nach Süden zwischen etwa 11,5 m und 14,0 m. Die Grundstückstiefe erreicht ausgehend von der Straße rund 94 m bis 102 m.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünwald ist der Bereich des Grundstücks als „Mischgebiet“ (MI) dargestellt. Die wesentlichen Festsetzungen aus den Bebauungsplänen sind: • Mischgebiet • offene Bauweise • zwei Vollgeschosse • Grundflächenzahl 0,27 • Geschossflächenzahl 0,30 bis 0,35 • Grundstücksmindestgröße 800 m² • Baugrenze zur Wendelsteinstraße ca. 5 m • Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 6,50 m • Kniestöcke bis max. 0,5 m • Satteldach mit 25- 30° Dachneigung
Das Grundstück Flurstück ist weitgehend trapezförmig geschnitten und besitzt gemäß Grundbuch eine Größe von 1.133 m². Das gesamte Grundstück ist in zwei WEG Einheiten mit 755m² und 378m²bereits aufgeteilt. Die Grenze zur Straße verläuft aufgrund des Straßenverlaufs schräg. Die Grenze im Norden zur Straße ist etwa 14,0 m lang. Die Grundstücksbreite variiert im weiteren Lauf nach Süden zwischen etwa 11,5 m und 14,0 m. Die Grundstückstiefe erreicht ausgehend von der Straße rund 94 m bis 102 m.