Was bedeutet die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung konkret?
Die Satzung wurde erlassen, um den historischen Ortskern von Queichheim zu schützen und dessen städtebauliche Eigenart zu erhalten.
Sie betrifft bauliche Maßnahmen wie:
- Modernisierungen,...
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Was bedeutet die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung konkret?
Die Satzung wurde erlassen, um den historischen Ortskern von Queichheim zu schützen und dessen städtebauliche Eigenart zu erhalten.
Sie betrifft bauliche Maßnahmen wie:
- Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen
- Austausch von Fenstern, Türen, Dacheindeckungen
- Fassadengestaltung, Verputz und Anstrich
- Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. Dämmung, Solaranlagen)
Alle sichtbaren Veränderungen von öffentlichen Straßen aus sind genehmigungspflichtig.
Vorteile:
- Erhalt des historischen Charmes und Ortsbildes
- Wertsteigerung durch denkmalähnliche Substanz
- Möglichkeit zur Förderung bei Sanierung (je nach Programm)
- Schutz vor unpassender Nachbarbebauung
Nachteile:
- Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit
- Höherer Planungs- und Genehmigungsaufwand
- Kostenintensivere Sanierung durch Vorgaben
- Keine Abrissgenehmigung möglich
Angaben zum Objekt:
- Baujahr ca. 1914
- Gemarkung: Queichheim
- Grundstücksgröße: ca. 396 m²
- vorhandene Wohnfläche ca. 170 m²
Hinweis:
Ein Energieausweis wird nicht benötigt, da das Objekt zur Kernsanierung angeboten wird. Die Ölheizung ist seit ca. 13 Jahren nicht mehr in Benutzung und ist nicht mehr funktionsfähig.
Was bedeutet die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung konkret?
Die Satzung wurde erlassen, um den historischen Ortskern von Queichheim zu schützen und dessen städtebauliche Eigenart zu erhalten.
Sie betrifft bauliche Maßnahmen wie:
- Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen
- Austausch von Fenstern, Türen, Dacheindeckungen
- Fassadengestaltung, Verputz und Anstrich
- Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. Dämmung, Solaranlagen)
Alle sichtbaren Veränderungen von öffentlichen Straßen aus sind genehmigungspflichtig.
Vorteile:
- Erhalt des historischen Charmes und Ortsbildes
- Wertsteigerung durch denkmalähnliche Substanz
- Möglichkeit zur Förderung bei Sanierung (je nach Programm)
- Schutz vor unpassender Nachbarbebauung
Nachteile:
- Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit
- Höherer Planungs- und Genehmigungsaufwand
- Kostenintensivere Sanierung durch Vorgaben
- Keine Abrissgenehmigung möglich
Angaben zum Objekt:
- Baujahr ca. 1914
- Gemarkung: Queichheim
- Grundstücksgröße: ca. 396 m²
- vorhandene Wohnfläche ca. 170 m²
Hinweis:
Ein Energieausweis wird nicht benötigt, da das Objekt zur Kernsanierung angeboten wird. Die Ölheizung ist seit ca. 13 Jahren nicht mehr in Benutzung und ist nicht mehr funktionsfähig.