-umfangreiche Renovierungen 2021
-Heizung 2021 erneuert
-Wohn-Essbereich und Bürobereich im EG
-Terrasse mit ca. 35m² mit zusätzlicher Grünfläche
-großzügiges neues Bad mit Eckbadewanne, Doppel-Waschbecken und großer Dusche
-Elternschlafzimmer im OG
-Kinde...
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-umfangreiche Renovierungen 2021
-Heizung 2021 erneuert
-Wohn-Essbereich und Bürobereich im EG
-Terrasse mit ca. 35m² mit zusätzlicher Grünfläche
-großzügiges neues Bad mit Eckbadewanne, Doppel-Waschbecken und großer Dusche
-Elternschlafzimmer im OG
-Kinderzimmer mit separatem Abstellraum im Dachgeschoss
-über einen Zugang von der Gartenseite aus kann das UG separat betreten werden
-Untergeschoss zum Wohnen ausgebaut
-zusätzliches Bad mit Dusche im UG
-Schlafzimmer/ Hobbyraum/ Gäste-Bereich im UG
-1 Stellplatz direkt neben dem Haus
-zweite Abstellmöglichkeit für Anhänger, o.Ä. über den Garten
-hochwertige und große Einbauküche 2021 neu eingebaut
Die Gesamtfläche des Hauses nach Wohnflächenverordnung beträgt zwischen 130-145 m², je nachdem, ob man die Terrasse mit 9 oder 18m² dazu rechnet.
Die Flächen im Untergeschoss sind nach WoFIV mit 28 m² vollständig anrechenbar (lichte Höhe > 2,00 m). "Baurechtlich" wird der Ausbau jedoch nicht "als Wohnfläche genehmigt", da eine Raumhöhe von 2,30m Maßgabe sind.
-umfangreiche Renovierungen 2021
-Heizung 2021 erneuert
-Wohn-Essbereich und Bürobereich im EG
-Terrasse mit ca. 35m² mit zusätzlicher Grünfläche
-großzügiges neues Bad mit Eckbadewanne, Doppel-Waschbecken und großer Dusche
-Elternschlafzimmer im OG
-Kinderzimmer mit separatem Abstellraum im Dachgeschoss
-über einen Zugang von der Gartenseite aus kann das UG separat betreten werden
-Untergeschoss zum Wohnen ausgebaut
-zusätzliches Bad mit Dusche im UG
-Schlafzimmer/ Hobbyraum/ Gäste-Bereich im UG
-1 Stellplatz direkt neben dem Haus
-zweite Abstellmöglichkeit für Anhänger, o.Ä. über den Garten
-hochwertige und große Einbauküche 2021 neu eingebaut
Die Gesamtfläche des Hauses nach Wohnflächenverordnung beträgt zwischen 130-145 m², je nachdem, ob man die Terrasse mit 9 oder 18m² dazu rechnet.
Die Flächen im Untergeschoss sind nach WoFIV mit 28 m² vollständig anrechenbar (lichte Höhe > 2,00 m). "Baurechtlich" wird der Ausbau jedoch nicht "als Wohnfläche genehmigt", da eine Raumhöhe von 2,30m Maßgabe sind.