Die Immobilie befindet sich derzeit in einem nicht bewohnbaren Zustand. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich und bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Inmitten einer begehrten Wohnlage von Freudenstadt...
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Die Immobilie befindet sich derzeit in einem nicht bewohnbaren Zustand. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich und bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Inmitten einer begehrten Wohnlage von Freudenstadt präsentiert sich diese freistehende, denkmalgeschützte Villa aus dem Jahr 1926 auf einem ca. 645 m² großen Grundstück. Die Immobilie mit Erker und Balkon bietet mit ihrer historischen Architektur, ihrem großzügigen Grundriss und dem charmanten Villencharakter ein enormes Entwicklungspotenzial – erfordert jedoch eine umfassende Sanierung unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Auflagen.
Die Gesamtwohnfläche von ca. 214 m² verteilt sich auf drei Wohneinheiten. Das Dachgeschoss wurde im Jahr 1960 ausgebaut und verfügt zusätzlich über einen Kachelofen. 1990 wurde eine Genehmigung für den Anbau einer Garage erteilt – ein Vorhaben, das bislang nicht umgesetzt wurde, aber weiterhin unterhalb Vorbehalt einer erneuten Genehmigung der Behörde denkbar wäre.
Das Untergeschoss mit separatem Außenzugang umfasst ein Sandsteinkeller, ein Gartenzimmer, einen weiteren Kellerraum sowie den Heizungsraum.
Das Erdgeschoss überzeugt durch ein großzügiges Wohnzimmer mit Erkeranbau, das über eine Flügeltür mit einem angrenzenden Zimmer verbunden ist – ideal als Ess- oder Arbeitsbereich. Zudem stehen Ihnen ein Küchenbereich mit Zugang zu einem kleinen Balkon, ein separates WC, ein Badezimmer sowie ein weiteres, vielseitig nutzbares Zimmer zur Verfügung.
Im Obergeschoss befinden sich drei weitere Zimmer, von denen eines Zugang zu einem Balkon bietet. Ein Badezimmer sowie ein weiterer Küchenbereich komplettieren diese Etage.
Das Dachgeschoss erweitert die Wohnfläche um ein Wohnzimmer mit Kachelofen, eine kleine Küche, ein Badezimmer sowie einen weiteren Raum – ideal als eigenständige Wohneinheit oder für Gäste.
Im Treppenhaus und im Untergeschoss ist Feuchtigkeit erkennbar. Offenbar ist die Außenwand in diesem Bereich nicht ausreichend abgedichtet, was das Eindringen von Nässe begünstigt. Infolge dessen ist bereits eine leichte Schimmelbildung im Bereich des Treppenhauses festzustellen. Der Parkettboden im Wohnzimmer weist stellenweise Schäden durch ausgelaufenes Heizungswasser auf. Die Heizungsanlage ist infolge eines Frostschadens defekt und wurde außer Betrieb genommen.
Auch die wasserführenden Leitungen sind aufgrund desselben Schadens nicht funktionsfähig. Sämtliche Zähler wurden demontiert. Auch die Stromnutzung ist erst nach fachgerechter Prüfung der elektrischen Leitungen und dem anschließenden Einbau neuer Zähler wieder möglich. Zum besseren Überblick über den baulichen Zustand wird eine detaillierte Prüfung des Gesamtobjekts durch einen Fachbetrieb angeraten.
Die erheblichen Sanierungserfordernisse – einschließlich der Anforderungen durch den Denkmalschutz – sowie die teils beschädigte Bausubstanz wurden in der Wertermittlung berücksichtigt. Diese Konstellation bietet potenziellen Käufern die Chance, ein außergewöhnliches Objekt mit Charakter nach eigenen Vorstellungen zu revitalisieren – im Einklang mit der historischen Bausubstanz und der architektonischen Geschichte des Hauses.
Das Anwesen richtet sich an Liebhaber historischer Bausubstanz, die bereit sind, in eine umfangreiche und denkmalgerechte Sanierung zu investieren. Wer Vision, handwerkliches Know-how oder die richtigen Partner an der Seite hat, findet hier eine einmalige Gelegenheit, ein historisches Wohnjuwel in bester Lage von Freudenstadt neu zum Leben zu erwecken.
Hinweis zur Wohnflächenangabe:
Eine verbindliche Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) liegt nicht vor. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit sowie eventuelle spätere Abweichungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Hinweis zu den Grundrissplänen:
Die beigefügten Grundrisse wurden zur Veranschaulichung anhand des aktuellen Raumzuschnitts nachgezeichnet. Die Originalgrundrisse liegen nicht in einer dem aktuellen Zustand entsprechenden Fassung vor. Die dargestellten Grundrisse können daher vom tatsächlichen baulichen Zustand abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Maßstabsgetreue der dargestellten Raumaufteilung wird keine Gewähr übernommen.
Nach der Objektbegehung mit dem zuständigen Denkmalpfleger des Landesamts für Denkmalpflege und einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung am 16.10.2025 wurde von der Stadtverwaltung folgende Terminnotiz zur denkmalrechtlichen Einschätzung der Liegenschaft mitgeteilt:
Grundsätzlich steht alles am gesamten Gebäude, innen und außen, unter Denkmalschutz. Außerdem die Pfosten für die Einfriedung.
Ursprünglich war das Treppenhaus offen. Die Abtrennungen sind offensichtlich zur Schaffung der Abgeschlossenheit der Wohnungen eingebaut worden und können rückgebaut werden.
Das Geländer im Treppenhaus ist original bis ins Dachgeschoss und zu erhalten.
Der Boden im Treppenhaus ist ersetzt worden. Vermutlich war es ursprünglich ein Terrazzo-Boden.
Die Haustür ist original und zu erhalten.
Die Öffnungen nach außen müssen so belassen werden, weitere Fensteröffnungen sind nicht möglich.
Eine Dämmung auf den Schindelschirm ist möglich.
Für die Heizung muss man eine Lösung finden. Auch bzgl. der Schornsteine.
Im EG:
Sind die Türen original und zu erhalten
Sind die Fenster original, zu erhalten und zuschussfähig
Ist das Parkett original, zu erhalten und zuschussfähig
Sind die Türen original, zu erhalten und zuschussfähig
Sind die Klappläden original, zu erhalten und zuschussfähig
Ist das Balkongeländer original und zu erhalten
Die Toilette hat möglicherweise einen kleinen Wasserschaden durch einen Rohrbruch
Im Bad kann der Fußboden raus und neue Heizkörper rein
Die Mauer im Bad gehört nicht zum KD und kann entfernt werden, soweit sie statisch nicht erforderlich ist.
Im 1. OG:
Der Stuck muss erhalten werden.
Die Böden, das Bad, die Toilette sowie der Balkon sind nicht historisch und kann ersetzt werden. Möglicherweise sind darunter die historischen Böden.
Im DG/ Dach:
Die Treppe zum Dachgeschoss, das Bad, das Parkett, die Fenster und der Einbauschrank sind alle aus den 1960er Jahren, nicht original und kann ersetzt werden.
Im Dach kann eine Zwischensparrendämmung erfolgen.
Bei einer Dachneueindeckung müssen Biberschwanzziegel verwendet werden.
Im Keller:
Die Türen sind wahrscheinlich original. Diese kann/ können von innen aufgedoppelt werden (Auftrag zusammen mit den Fenstern vergeben).
Die Fenster sind historisch und zu erhalten. Zur Sicherheit können sie mit einem Gitter davor ergänzt werden.
Die Immobilie befindet sich derzeit in einem nicht bewohnbaren Zustand. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich und bedürfen der Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Inmitten einer begehrten Wohnlage von Freudenstadt präsentiert sich diese freistehende, denkmalgeschützte Villa aus dem Jahr 1926 auf einem ca. 645 m² großen Grundstück. Die Immobilie mit Erker und Balkon bietet mit ihrer historischen Architektur, ihrem großzügigen Grundriss und dem charmanten Villencharakter ein enormes Entwicklungspotenzial – erfordert jedoch eine umfassende Sanierung unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Auflagen.
Die Gesamtwohnfläche von ca. 214 m² verteilt sich auf drei Wohneinheiten. Das Dachgeschoss wurde im Jahr 1960 ausgebaut und verfügt zusätzlich über einen Kachelofen. 1990 wurde eine Genehmigung für den Anbau einer Garage erteilt – ein Vorhaben, das bislang nicht umgesetzt wurde, aber weiterhin unterhalb Vorbehalt einer erneuten Genehmigung der Behörde denkbar wäre.
Das Untergeschoss mit separatem Außenzugang umfasst ein Sandsteinkeller, ein Gartenzimmer, einen weiteren Kellerraum sowie den Heizungsraum.
Das Erdgeschoss überzeugt durch ein großzügiges Wohnzimmer mit Erkeranbau, das über eine Flügeltür mit einem angrenzenden Zimmer verbunden ist – ideal als Ess- oder Arbeitsbereich. Zudem stehen Ihnen ein Küchenbereich mit Zugang zu einem kleinen Balkon, ein separates WC, ein Badezimmer sowie ein weiteres, vielseitig nutzbares Zimmer zur Verfügung.
Im Obergeschoss befinden sich drei weitere Zimmer, von denen eines Zugang zu einem Balkon bietet. Ein Badezimmer sowie ein weiterer Küchenbereich komplettieren diese Etage.
Das Dachgeschoss erweitert die Wohnfläche um ein Wohnzimmer mit Kachelofen, eine kleine Küche, ein Badezimmer sowie einen weiteren Raum – ideal als eigenständige Wohneinheit oder für Gäste.
Im Treppenhaus und im Untergeschoss ist Feuchtigkeit erkennbar. Offenbar ist die Außenwand in diesem Bereich nicht ausreichend abgedichtet, was das Eindringen von Nässe begünstigt. Infolge dessen ist bereits eine leichte Schimmelbildung im Bereich des Treppenhauses festzustellen. Der Parkettboden im Wohnzimmer weist stellenweise Schäden durch ausgelaufenes Heizungswasser auf. Die Heizungsanlage ist infolge eines Frostschadens defekt und wurde außer Betrieb genommen.
Auch die wasserführenden Leitungen sind aufgrund desselben Schadens nicht funktionsfähig. Sämtliche Zähler wurden demontiert. Auch die Stromnutzung ist erst nach fachgerechter Prüfung der elektrischen Leitungen und dem anschließenden Einbau neuer Zähler wieder möglich. Zum besseren Überblick über den baulichen Zustand wird eine detaillierte Prüfung des Gesamtobjekts durch einen Fachbetrieb angeraten.
Die erheblichen Sanierungserfordernisse – einschließlich der Anforderungen durch den Denkmalschutz – sowie die teils beschädigte Bausubstanz wurden in der Wertermittlung berücksichtigt. Diese Konstellation bietet potenziellen Käufern die Chance, ein außergewöhnliches Objekt mit Charakter nach eigenen Vorstellungen zu revitalisieren – im Einklang mit der historischen Bausubstanz und der architektonischen Geschichte des Hauses.
Das Anwesen richtet sich an Liebhaber historischer Bausubstanz, die bereit sind, in eine umfangreiche und denkmalgerechte Sanierung zu investieren. Wer Vision, handwerkliches Know-how oder die richtigen Partner an der Seite hat, findet hier eine einmalige Gelegenheit, ein historisches Wohnjuwel in bester Lage von Freudenstadt neu zum Leben zu erwecken.
Hinweis zur Wohnflächenangabe:
Eine verbindliche Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) liegt nicht vor. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit sowie eventuelle spätere Abweichungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Hinweis zu den Grundrissplänen:
Die beigefügten Grundrisse wurden zur Veranschaulichung anhand des aktuellen Raumzuschnitts nachgezeichnet. Die Originalgrundrisse liegen nicht in einer dem aktuellen Zustand entsprechenden Fassung vor. Die dargestellten Grundrisse können daher vom tatsächlichen baulichen Zustand abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Maßstabsgetreue der dargestellten Raumaufteilung wird keine Gewähr übernommen.
Nach der Objektbegehung mit dem zuständigen Denkmalpfleger des Landesamts für Denkmalpflege und einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung am 16.10.2025 wurde von der Stadtverwaltung folgende Terminnotiz zur denkmalrechtlichen Einschätzung der Liegenschaft mitgeteilt:
Grundsätzlich steht alles am gesamten Gebäude, innen und außen, unter Denkmalschutz. Außerdem die Pfosten für die Einfriedung.
Ursprünglich war das Treppenhaus offen. Die Abtrennungen sind offensichtlich zur Schaffung der Abgeschlossenheit der Wohnungen eingebaut worden und können rückgebaut werden.
Das Geländer im Treppenhaus ist original bis ins Dachgeschoss und zu erhalten.
Der Boden im Treppenhaus ist ersetzt worden. Vermutlich war es ursprünglich ein Terrazzo-Boden.
Die Haustür ist original und zu erhalten.
Die Öffnungen nach außen müssen so belassen werden, weitere Fensteröffnungen sind nicht möglich.
Eine Dämmung auf den Schindelschirm ist möglich.
Für die Heizung muss man eine Lösung finden. Auch bzgl. der Schornsteine.
Im EG:
Sind die Türen original und zu erhalten
Sind die Fenster original, zu erhalten und zuschussfähig
Ist das Parkett original, zu erhalten und zuschussfähig
Sind die Türen original, zu erhalten und zuschussfähig
Sind die Klappläden original, zu erhalten und zuschussfähig
Ist das Balkongeländer original und zu erhalten
Die Toilette hat möglicherweise einen kleinen Wasserschaden durch einen Rohrbruch
Im Bad kann der Fußboden raus und neue Heizkörper rein
Die Mauer im Bad gehört nicht zum KD und kann entfernt werden, soweit sie statisch nicht erforderlich ist.
Im 1. OG:
Der Stuck muss erhalten werden.
Die Böden, das Bad, die Toilette sowie der Balkon sind nicht historisch und kann ersetzt werden. Möglicherweise sind darunter die historischen Böden.
Im DG/ Dach:
Die Treppe zum Dachgeschoss, das Bad, das Parkett, die Fenster und der Einbauschrank sind alle aus den 1960er Jahren, nicht original und kann ersetzt werden.
Im Dach kann eine Zwischensparrendämmung erfolgen.
Bei einer Dachneueindeckung müssen Biberschwanzziegel verwendet werden.
Im Keller:
Die Türen sind wahrscheinlich original. Diese kann/ können von innen aufgedoppelt werden (Auftrag zusammen mit den Fenstern vergeben).
Die Fenster sind historisch und zu erhalten. Zur Sicherheit können sie mit einem Gitter davor ergänzt werden.