Das Erdgeschoss wurde in der Vergangenheit gut instand gehalten. Das Obergeschoss sowie die technische Ausstattung des Hauses befinden sich in einem modernisierungsbedürftigen Zustand.
Raumangebot
- ca. 173,44 m² Wohnfläche
- 8 Zimmer, davon 5...
mehr lesen
Das Erdgeschoss wurde in der Vergangenheit gut instand gehalten. Das Obergeschoss sowie die technische Ausstattung des Hauses befinden sich in einem modernisierungsbedürftigen Zustand.
Raumangebot
- ca. 173,44 m² Wohnfläche
- 8 Zimmer, davon 5 Schlafzimmer, Küche im Erdgeschoss
- Badezimmer und separates WC im EG, separates WC im OG
- Großzügige Ausbaureserve im Dachbereich
Grundstück & Außenbereich
Das nach Südwesten ausgerichtete Grundstück überzeugt durch einen gepflegten Garten mit Gartenlaube, einer Weinpergola und sehr guter Besonnung mit schöner Aussicht.
Der Außenbereich stellt somit einen wesentlichen Mehrwert des Anwesens dar.
Entwicklungspotenzial & Baurecht
- Scheune: Abriss baurechtlich möglich (Kenntnisgabeverfahren, Gebäudeklasse 2)
- Anbau: Anbau einer Doppelhaushälfte nach Abriss der Scheune grundsätzlich möglich (Grenzabstände beachten)
- Weiteres Flurstück: Zusätzliche Bebauung derzeit nicht verbindlich zusagbar; Gemeinde prüft mögliche Optionen im Rahmen zukünftiger Regelungen („Bauturbo“)
.
Das Erdgeschoss wurde in der Vergangenheit gut instand gehalten. Das Obergeschoss sowie die technische Ausstattung des Hauses befinden sich in einem modernisierungsbedürftigen Zustand.
Raumangebot
- ca. 173,44 m² Wohnfläche
- 8 Zimmer, davon 5 Schlafzimmer, Küche im Erdgeschoss
- Badezimmer und separates WC im EG, separates WC im OG
- Großzügige Ausbaureserve im Dachbereich
Grundstück & Außenbereich
Das nach Südwesten ausgerichtete Grundstück überzeugt durch einen gepflegten Garten mit Gartenlaube, einer Weinpergola und sehr guter Besonnung mit schöner Aussicht.
Der Außenbereich stellt somit einen wesentlichen Mehrwert des Anwesens dar.
Entwicklungspotenzial & Baurecht
- Scheune: Abriss baurechtlich möglich (Kenntnisgabeverfahren, Gebäudeklasse 2)
- Anbau: Anbau einer Doppelhaushälfte nach Abriss der Scheune grundsätzlich möglich (Grenzabstände beachten)
- Weiteres Flurstück: Zusätzliche Bebauung derzeit nicht verbindlich zusagbar; Gemeinde prüft mögliche Optionen im Rahmen zukünftiger Regelungen („Bauturbo“)
.