Zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² im Brühler Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" als "Bundle" zu erwerben. Ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche. Beide...
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Zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² im Brühler Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" als "Bundle" zu erwerben. Ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche. Beide Grundstücke können auch einzeln erworben werden.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): WA – Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung - Gebäudehöhen und Zahl der Wohnungen: Die Wandhöhe (WH) jeweils gemessen zwischen dem unteren Bezugspunkt und dem Schnittpunkt zwischen der Gebäudeaußenwand mit der OK Dachhaut oder dem oberen Abschluss der Wand, werden wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 6,50 m. Die max. Gebäudehöhe (Firsthöhe), gemessen zwischen unterem Bezugspunkt und dem oberen Gebäudeabschluss (First, Attika) wird wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 11,50 m
In den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und die Reihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten.
Überbaubare Grundstücksfläche: Terrassen sind bis zu einer Größe von max. 20 m² auch außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen zulässig. Die durch vordere und hintere Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise um max. 1,50 m zur Straßen- und zur Gartenseite hin, bei Eckgrundstücken auch zur seitlichen Straßenseite hin, überschritten werden. Das gilt jedoch nur für untergeordnete Bauteile wie Balkone, Treppenhäuser, Erker, Wintergärten u.ä. Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen
Bauweise: Im WA 1, WA 2 und WA 4 gilt die abweichende Bauweise. Hierbei gelten die Bestimmungen der offenen Bauweise. Davon abweichend sind jedoch Gebäudelängen nur bis max. 25 m zulässig.
Garagen, Stellplätze und Nebengebäude: Garagen, Stellplätze und Carports (CA) sind bei Einzel- und Doppelhäusern – wenn in der Planzeichung nicht anders festgesetzt – innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder in den seitlichen Abstandsflächen max. bis zur rückwärtigen Baugrenze zu errichten.
Dächer: Für Doppelhäuser und Hausgruppen sind je Doppelhaus und je Hausgruppe nur gleiche Dachformen und Dachneigungen zulässig. Die Gesamtbreite von Dachaufbauten (Gauben) darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 70% der Gebäudebreite betragen. Gauben müssen vom First einen Abstand von mind. 0,75 m, vom Ortgang einen Abstand von mind. 1,0 m einhalten. Im WA 1, WA 2 sowie WA 3 sind Satteldächer mit einer Neigung von über 15° mit Materialien in den Farben naturrot bis mittelbraun zu decken.
Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich.
Zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² im Brühler Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" als "Bundle" zu erwerben. Ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche. Beide Grundstücke können auch einzeln erworben werden.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): WA – Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung - Gebäudehöhen und Zahl der Wohnungen: Die Wandhöhe (WH) jeweils gemessen zwischen dem unteren Bezugspunkt und dem Schnittpunkt zwischen der Gebäudeaußenwand mit der OK Dachhaut oder dem oberen Abschluss der Wand, werden wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 6,50 m. Die max. Gebäudehöhe (Firsthöhe), gemessen zwischen unterem Bezugspunkt und dem oberen Gebäudeabschluss (First, Attika) wird wie folgt festgesetzt: Gebäude im Gebiet WA 1 und WA 3: max. 11,50 m
In den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und die Reihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten.
Überbaubare Grundstücksfläche: Terrassen sind bis zu einer Größe von max. 20 m² auch außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen zulässig. Die durch vordere und hintere Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise um max. 1,50 m zur Straßen- und zur Gartenseite hin, bei Eckgrundstücken auch zur seitlichen Straßenseite hin, überschritten werden. Das gilt jedoch nur für untergeordnete Bauteile wie Balkone, Treppenhäuser, Erker, Wintergärten u.ä. Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen
Bauweise: Im WA 1, WA 2 und WA 4 gilt die abweichende Bauweise. Hierbei gelten die Bestimmungen der offenen Bauweise. Davon abweichend sind jedoch Gebäudelängen nur bis max. 25 m zulässig.
Garagen, Stellplätze und Nebengebäude: Garagen, Stellplätze und Carports (CA) sind bei Einzel- und Doppelhäusern – wenn in der Planzeichung nicht anders festgesetzt – innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder in den seitlichen Abstandsflächen max. bis zur rückwärtigen Baugrenze zu errichten.
Dächer: Für Doppelhäuser und Hausgruppen sind je Doppelhaus und je Hausgruppe nur gleiche Dachformen und Dachneigungen zulässig. Die Gesamtbreite von Dachaufbauten (Gauben) darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 70% der Gebäudebreite betragen. Gauben müssen vom First einen Abstand von mind. 0,75 m, vom Ortgang einen Abstand von mind. 1,0 m einhalten. Im WA 1, WA 2 sowie WA 3 sind Satteldächer mit einer Neigung von über 15° mit Materialien in den Farben naturrot bis mittelbraun zu decken.
Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich.
Kosten
Kaufpreis
525.000 €
Käuferprovision
4,76% (inkl. Mwst) aus der Kaufpreissumme
4,76% (inkl. Mwst) aus der Kaufpreissumme Bei notariellem Vertragsabschluss fällt für die Käufer eine Courtage in Höhe von 4% zzgl. Mwst. zur Zahlung an Kerstin Falk Immobilien an.
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Wohngrundstück
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
Kauf
Grundstücksfläche (ca.)
567 m²
Erschließung
Voll erschlossen
Ausstattung
- zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² als "Bundle" zu erwerben. - ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche - die Grundstücke können auch einzeln erworben werden -...
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- zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² als "Bundle" zu erwerben. - ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche - die Grundstücke können auch einzeln erworben werden - GRZ: 0,4 - GFZ: 0,8 - In den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und die Reihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten - Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich
- zwei nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 567 m² als "Bundle" zu erwerben. - ein Grundstück mit ca. 315 m² und das angrenzende zweite Grundstück mit ca. 252 m² Fläche - die Grundstücke können auch einzeln erworben werden - GRZ: 0,4 - GFZ: 0,8 - In den Gebieten WA 1 bis WA 3 dürfen die Einzelhäuser, Doppelhaushälften und die Reihenhausabschnitte jeweils nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten - Bebauungsplan liegt vor. Anfrage beim zuständigen Bauamt erforderlich
Lage
Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" in Brühl-Baden Brühl ist mit über 14.300 Einwohnern eine der attraktivsten Gemeinden in der Mitte der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar im Städtedreieck Mannheim-Heidelberg-Speyer. Die Gemeinde bietet Raum für...
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Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" in Brühl-Baden Brühl ist mit über 14.300 Einwohnern eine der attraktivsten Gemeinden in der Mitte der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar im Städtedreieck Mannheim-Heidelberg-Speyer. Die Gemeinde bietet Raum für Menschen, die ruhig wohnen, die Naherholungsmöglichkeiten am Rhein sowie die gute Nahversorgung in den Ortskernen von Brühl und Rohrhof schätzen und nahe Zentren schnell erreichen möchten. Die Gemeinde Brühl besteht aus den beiden Ortsteilen Brühl und Rohrhof und grenzt direkt an das nördlich gelegene Mannheim. Im Osten befindet sich Schwetzingen und im Süden Ketsch. Neben Mannheim sind drei weitere Städte nicht weit entfernt: Heidelberg, Speyer und Ludwigshafen.
Neubaugebiet "Bäumelweg Nord" in Brühl-Baden Brühl ist mit über 14.300 Einwohnern eine der attraktivsten Gemeinden in der Mitte der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar im Städtedreieck Mannheim-Heidelberg-Speyer. Die Gemeinde bietet Raum für Menschen, die ruhig wohnen, die Naherholungsmöglichkeiten am Rhein sowie die gute Nahversorgung in den Ortskernen von Brühl und Rohrhof schätzen und nahe Zentren schnell erreichen möchten. Die Gemeinde Brühl besteht aus den beiden Ortsteilen Brühl und Rohrhof und grenzt direkt an das nördlich gelegene Mannheim. Im Osten befindet sich Schwetzingen und im Süden Ketsch. Neben Mannheim sind drei weitere Städte nicht weit entfernt: Heidelberg, Speyer und Ludwigshafen.
Brühl Deutschland (68782)
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass vorstehende Angaben auf Aussagen des Eigentümers / derzeitigen Mieters, bzw. des Verwalters beruhen, wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Weitere Angebote halten wir für Sie in unserem Bestand bereit. ...
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Bitte beachten Sie, dass vorstehende Angaben auf Aussagen des Eigentümers / derzeitigen Mieters, bzw. des Verwalters beruhen, wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Weitere Angebote halten wir für Sie in unserem Bestand bereit. Besuchen Sie doch auch unsere Homepage unter www.f-s-immo.de oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten! Weiterhin suchen wir für unsere Kunden Kauf- und Mietobjekte. Sie kennen jemanden, der sein Eigentum verkaufen oder vermieten möchte? Sprechen Sie uns an! Tel. 06202-7605775 oder Mobil 0163-7950441 ...weil Immobilien Vertrauenssache sind!
Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, spätestens bei Vertragserstellung die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen. Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale sein. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energieberatung-bw
Bitte beachten Sie, dass vorstehende Angaben auf Aussagen des Eigentümers / derzeitigen Mieters, bzw. des Verwalters beruhen, wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Weitere Angebote halten wir für Sie in unserem Bestand bereit. Besuchen Sie doch auch unsere Homepage unter www.f-s-immo.de oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten! Weiterhin suchen wir für unsere Kunden Kauf- und Mietobjekte. Sie kennen jemanden, der sein Eigentum verkaufen oder vermieten möchte? Sprechen Sie uns an! Tel. 06202-7605775 oder Mobil 0163-7950441 ...weil Immobilien Vertrauenssache sind!
Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, spätestens bei Vertragserstellung die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen. Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale sein. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energieberatung-bw