Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen erst nach Erhalt
Ihrer kompletten Anschrift mit Telefonnr. unser Exposé
zukommen lassen können. Unsere Objektangebotsangaben
basieren auf uns erteilten Informationen durch unseren
Auftraggeber bzw....
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Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen erst nach Erhalt
Ihrer kompletten Anschrift mit Telefonnr. unser Exposé
zukommen lassen können. Unsere Objektangebotsangaben
basieren auf uns erteilten Informationen durch unseren
Auftraggeber bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht
übernehmen!
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Moser Immobilien
Rhein-Neckar GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten
beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG)
sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre
aufbewahren muss.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch
zur Verfügung. Ebenso könne wir gerne einen
Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
Moser Immobilien Rhein-Neckar GmbH