Traumhaft schön, mit einem herrlichen Garten, befindet sich diese großzügige Immobilie in bevorzugter Lage von Saarlouis-Steinrausch.
Als Wohnanlage geplant, befinden sich die gepflegten Einfamilienhäuser in dieser Nachbarschaft zurückgesetzt von der...
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Traumhaft schön, mit einem herrlichen Garten, befindet sich diese großzügige Immobilie in bevorzugter Lage von Saarlouis-Steinrausch.
Als Wohnanlage geplant, befinden sich die gepflegten Einfamilienhäuser in dieser Nachbarschaft zurückgesetzt von der Straße, umgeben nur von Laufwegen ohne direkten Autoverkehr.
Eine Garagenanlage befindet sich vor den Wohnhäusern. Die zu dieser Immobilie gehörende Einzelgarage ist mit einem kurzen Fußweg erreichbar. Durch die Lage als Eckgrundstück, ist das Anwesen aber auch über einen Forstweg erreichbar und der damalige Eigentümer hat sich eine offene Garage bzw. Carport auf dem Grundstück errichtet.
Das Haus, ursprünglich 1973 erbaut, wechselte dann 1987 den Besitzer und erfuhr damit verbunden eine Teilrenovierung. U.a. wurde das Bad im Erdgeschoss erneuert und die Terrasse wurde zum Teil mit einem rund 30m² großen Wintergarten überbaut, der nun zu jeder Jahreszeit Innen und Außen perfekt verbindet.
Auch das Untergeschoss wurde in diesem Zeitraum nachträglich zu Wohnzwecken ausgebaut. Aufgrund der geringeren Deckenhöhe auf dieser Ebene und den kleineren Fensterflächen wird dieser Bereich als Nutzfläche erfasst.
In der Summe bietet das gepflegte Anwesen nun auf rund 254 m² Gesamtfläche ein großzügies Ambiente für eine Familie oder die Kombination von Wohnen und Arbeiten. Das UG verfügt dabei über einen eigenen separaten Eingang.
Im EG teilt sich das Haus auf wie folgt: Diele mit Übergang zur (halboffenen) Küche, Ess- und Wohnbereich mit Verbindung zu Terrasse und Wintergarten, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Bad und separates Gäste-WC.
Im UG befinden sich drei zu Wohnzwecken ausgebaute Räume, ein Lagerraum mit den Hausanschlüssen und die Waschküche mit Dusche und eigenem Ein- bzw. Ausgang zu dieser Ebene.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an dieser Immobilie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten inkl. Telefonnummer.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Traumhaft schön, mit einem herrlichen Garten, befindet sich diese großzügige Immobilie in bevorzugter Lage von Saarlouis-Steinrausch.
Als Wohnanlage geplant, befinden sich die gepflegten Einfamilienhäuser in dieser Nachbarschaft zurückgesetzt von der Straße, umgeben nur von Laufwegen ohne direkten Autoverkehr.
Eine Garagenanlage befindet sich vor den Wohnhäusern. Die zu dieser Immobilie gehörende Einzelgarage ist mit einem kurzen Fußweg erreichbar. Durch die Lage als Eckgrundstück, ist das Anwesen aber auch über einen Forstweg erreichbar und der damalige Eigentümer hat sich eine offene Garage bzw. Carport auf dem Grundstück errichtet.
Das Haus, ursprünglich 1973 erbaut, wechselte dann 1987 den Besitzer und erfuhr damit verbunden eine Teilrenovierung. U.a. wurde das Bad im Erdgeschoss erneuert und die Terrasse wurde zum Teil mit einem rund 30m² großen Wintergarten überbaut, der nun zu jeder Jahreszeit Innen und Außen perfekt verbindet.
Auch das Untergeschoss wurde in diesem Zeitraum nachträglich zu Wohnzwecken ausgebaut. Aufgrund der geringeren Deckenhöhe auf dieser Ebene und den kleineren Fensterflächen wird dieser Bereich als Nutzfläche erfasst.
In der Summe bietet das gepflegte Anwesen nun auf rund 254 m² Gesamtfläche ein großzügies Ambiente für eine Familie oder die Kombination von Wohnen und Arbeiten. Das UG verfügt dabei über einen eigenen separaten Eingang.
Im EG teilt sich das Haus auf wie folgt: Diele mit Übergang zur (halboffenen) Küche, Ess- und Wohnbereich mit Verbindung zu Terrasse und Wintergarten, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Bad und separates Gäste-WC.
Im UG befinden sich drei zu Wohnzwecken ausgebaute Räume, ein Lagerraum mit den Hausanschlüssen und die Waschküche mit Dusche und eigenem Ein- bzw. Ausgang zu dieser Ebene.
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Kosten
Kaufpreis
389.000 €
Käuferprovision
3,57% inkl. MwSt.
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Einfamilienhaus
Hauptobjektart
Haus
Vertragsart
Kauf
Objektzustand
Gepflegt
Baujahr
1973
Zimmer
6
Anzahl Schlafzimmer
4
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Terrassen
1.00
Anzahl Parkflächen
2
Wohnfläche (ca.)
147 m²
Grundstücksfläche (ca.)
784 m²
Nutzfläche (ca.)
107 m²
Anzahl Stellplätze
2
Garage
2
Energie
Energieausweis-Text
Energieausweis liegt bei Besichtigung vor.
Ausstattung
Freistehender Bungalow auf herrlichem Grundstück Nachträglich zu Wohnzwecken ausgebautes Untergeschoss Garage vor der Wohnanlage und Carport auf dem Grundstück Nachträglich angebauter Wintergarten Überdachte Terrasse Kachelofen im Wohnbereich Separater...
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Freistehender Bungalow auf herrlichem Grundstück Nachträglich zu Wohnzwecken ausgebautes Untergeschoss Garage vor der Wohnanlage und Carport auf dem Grundstück Nachträglich angebauter Wintergarten Überdachte Terrasse Kachelofen im Wohnbereich Separater Eingang für das Untergeschoss Ruhige und bevorzugte Lage in Saarlouis-Steinrausch Sichere Versorgung über Fernwärme Teilrenovierung (z.B. Bad im EG) 1987 Weitere Gewerke überwiegend aus dem Baujahr
Flächen:
Grundstück 784m² Wohnfläche ca. 147 m² (EG plus Wintergarten + 50% der Terrasse) Nutzfläche ca. 107 m² (zu Wohnzwecken ausgebautes UG)
Freistehender Bungalow auf herrlichem Grundstück Nachträglich zu Wohnzwecken ausgebautes Untergeschoss Garage vor der Wohnanlage und Carport auf dem Grundstück Nachträglich angebauter Wintergarten Überdachte Terrasse Kachelofen im Wohnbereich Separater Eingang für das Untergeschoss Ruhige und bevorzugte Lage in Saarlouis-Steinrausch Sichere Versorgung über Fernwärme Teilrenovierung (z.B. Bad im EG) 1987 Weitere Gewerke überwiegend aus dem Baujahr
Flächen:
Grundstück 784m² Wohnfläche ca. 147 m² (EG plus Wintergarten + 50% der Terrasse) Nutzfläche ca. 107 m² (zu Wohnzwecken ausgebautes UG)
Kabelanschluss
Keller
Parkoption
Lage
Saarlouis wird zu Recht auch als die "heimliche Hauptstadt des Saarlandes" bezeichnet.
Die Stadt bietet alle wichtigen Einrichtungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens und bietet eine hohe Lebensqualität.
Saarlouis wird zu Recht auch als die "heimliche Hauptstadt des Saarlandes" bezeichnet.
Die Stadt bietet alle wichtigen Einrichtungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens und bietet eine hohe Lebensqualität.
Die Verkehrs- und Infrastrukturanbindung ist gekennzeichnet durch kurze Wege in die Saarlouiser Innenstadt oder über die Autobahn nach Saarbrücken und Luxemburg.
Die Lage des Hauses in Saarlouis-Steinrausch bietet die perfekte Kombination aus Ruhe und Privatheit ohne direkten Autoverkehr und trotzdem kurze Wege und eine schnelle Anbindung an die Innenstadt.
Saarlouis wird zu Recht auch als die "heimliche Hauptstadt des Saarlandes" bezeichnet.
Die Stadt bietet alle wichtigen Einrichtungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens und bietet eine hohe Lebensqualität.
Die Verkehrs- und Infrastrukturanbindung ist gekennzeichnet durch kurze Wege in die Saarlouiser Innenstadt oder über die Autobahn nach Saarbrücken und Luxemburg.
Die Lage des Hauses in Saarlouis-Steinrausch bietet die perfekte Kombination aus Ruhe und Privatheit ohne direkten Autoverkehr und trotzdem kurze Wege und eine schnelle Anbindung an die Innenstadt.
Theodor-Heuss-Allee · 66740 · Saarlouis · Deutschland
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit...
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis: Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG) Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. • Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
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Hinweis zum Energieausweis: Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG) Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. • Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
zur Verfügung.