Die hier angebotene Wohnung befindet sich in einem gepflegten Anwesen als Terrassenhausanlage mit 2 Gebäudeteilen konzipiert.
Durch die intelligente Aufteilung der Liegenschaft mit jeweils nur 2 (gegenüberliegenden) Wohnungen pro Etage sind Ruhe und...
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Die hier angebotene Wohnung befindet sich in einem gepflegten Anwesen als Terrassenhausanlage mit 2 Gebäudeteilen konzipiert.
Durch die intelligente Aufteilung der Liegenschaft mit jeweils nur 2 (gegenüberliegenden) Wohnungen pro Etage sind Ruhe und Privatsphäre garantiert.
Ebenso besteht die Möglichkeit, die Wohnung über den Eingang des Gebäudeteils in der Petersbergstraße oder alternativ über die Birkenstraße zu erreichen. In beiden Straßen gibt es kostenlose Parkmöglichkeiten, denn die angebotene Wohnung verfügt über keinen eigenen Stellplatz.
Ein Personenaufzug ist ebenfalls vorhanden. Dieser hält auf den Zwischenetagen und die Wohnung ist, nicht komplett barrierefrei, mit wenigen Stufen erreichbar.
Die Immobilie ist bereits leerstehend und damit zur Eigennutzung oder zur Neuvermietung und Nutzung als Anlageobjekt verfügbar.
Das Bad der Einheit wurde bereits renoviert und mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet. Die Fenster und die Terrassentür wurden ebenfalls bereits erneuert und modernisiert. Im Wohnzimmer wurde ein neuer, pflegeleichter Laminatboden verlegt.
Mit wenigen optischen Erneuerungen im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche, lässt sich die Wohnung in ein kleines Schmuckstück verwandeln, das mit seiner überdachten, privaten Terrasse in Kombination mit der bevorzugten Lage auf dem Winterberg seinen neuen Bewohnern viel Freude und Lebensqualität schenken wird.
Gerne zeigen wir Ihnen diese Wohnung auch bei einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse mit der Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die hier angebotene Wohnung befindet sich in einem gepflegten Anwesen als Terrassenhausanlage mit 2 Gebäudeteilen konzipiert.
Durch die intelligente Aufteilung der Liegenschaft mit jeweils nur 2 (gegenüberliegenden) Wohnungen pro Etage sind Ruhe und Privatsphäre garantiert.
Ebenso besteht die Möglichkeit, die Wohnung über den Eingang des Gebäudeteils in der Petersbergstraße oder alternativ über die Birkenstraße zu erreichen. In beiden Straßen gibt es kostenlose Parkmöglichkeiten, denn die angebotene Wohnung verfügt über keinen eigenen Stellplatz.
Ein Personenaufzug ist ebenfalls vorhanden. Dieser hält auf den Zwischenetagen und die Wohnung ist, nicht komplett barrierefrei, mit wenigen Stufen erreichbar.
Die Immobilie ist bereits leerstehend und damit zur Eigennutzung oder zur Neuvermietung und Nutzung als Anlageobjekt verfügbar.
Das Bad der Einheit wurde bereits renoviert und mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet. Die Fenster und die Terrassentür wurden ebenfalls bereits erneuert und modernisiert. Im Wohnzimmer wurde ein neuer, pflegeleichter Laminatboden verlegt.
Mit wenigen optischen Erneuerungen im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche, lässt sich die Wohnung in ein kleines Schmuckstück verwandeln, das mit seiner überdachten, privaten Terrasse in Kombination mit der bevorzugten Lage auf dem Winterberg seinen neuen Bewohnern viel Freude und Lebensqualität schenken wird.
Gerne zeigen wir Ihnen diese Wohnung auch bei einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
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Kosten
Kaufpreis
139.000 €
Käuferprovision
3,57% inkl. MwSt.
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Etagenwohnung
Hauptobjektart
Wohnung
Vertragsart
Kauf
Objektzustand
Renovierungsbedürftig
Baujahr
1970
Zimmer
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Terrassen
1.00
Wohnfläche (ca.)
58 m²
Nutzfläche (ca.)
7 m²
Energie
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Öl
Ausstattung
Gepflegte Terrassenhausanlage Bevorzugte Wohnlage auf dem Winterberg Nur 2 Wohnungen pro Etage Erschlossen über Birken- und Petersbergstraße Erneuertes Bad mit bodengleicher Dusche Hauswirtschaftsraum über die Wohnung erreichbar Überdachte, private...
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Gepflegte Terrassenhausanlage Bevorzugte Wohnlage auf dem Winterberg Nur 2 Wohnungen pro Etage Erschlossen über Birken- und Petersbergstraße Erneuertes Bad mit bodengleicher Dusche Hauswirtschaftsraum über die Wohnung erreichbar Überdachte, private Terrasse Fenster Iso-Kunststoff erneuert 2014-2019
Gepflegte Terrassenhausanlage Bevorzugte Wohnlage auf dem Winterberg Nur 2 Wohnungen pro Etage Erschlossen über Birken- und Petersbergstraße Erneuertes Bad mit bodengleicher Dusche Hauswirtschaftsraum über die Wohnung erreichbar Überdachte, private Terrasse Fenster Iso-Kunststoff erneuert 2014-2019
Kabelanschluss
Lage
Die angebotene Wohnung befindet sich in St. Arnual, eingebettet in ein sehr gepflegtes und gut situiertes Wohnumfeld.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Ostspange mit den Auffahrten zur A6 und zur A620 oder Bushaltestellen sind in wenigen...
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Die angebotene Wohnung befindet sich in St. Arnual, eingebettet in ein sehr gepflegtes und gut situiertes Wohnumfeld.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Ostspange mit den Auffahrten zur A6 und zur A620 oder Bushaltestellen sind in wenigen Minuten erreichbar.
Der Ortskern von St. Arnual mit dem historischen Marktplatz und der nahe gelegene Tabaksweiher, verbunden mit dem Naherholungsgebiet "Im Almet" garantieren eine hohe Wohn- und Lebensqualität und machen St. Arnual zu Recht zu einem der bevorzugten Stadtteile der saarländischen Landeshauptstadt.
Die angebotene Wohnung befindet sich in St. Arnual, eingebettet in ein sehr gepflegtes und gut situiertes Wohnumfeld.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Ostspange mit den Auffahrten zur A6 und zur A620 oder Bushaltestellen sind in wenigen Minuten erreichbar.
Der Ortskern von St. Arnual mit dem historischen Marktplatz und der nahe gelegene Tabaksweiher, verbunden mit dem Naherholungsgebiet "Im Almet" garantieren eine hohe Wohn- und Lebensqualität und machen St. Arnual zu Recht zu einem der bevorzugten Stadtteile der saarländischen Landeshauptstadt.
Birkenstraße · 66119 · Saarbrücken / Sankt Arnual · Deutschland
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit...
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis: Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG) Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. • Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis: Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG) Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. • Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
zur Verfügung.