Grundstücksangaben:
1. Grundstücksgröße: 1.770 m² - teils Hanglage
2. Auf dem Grundstück gibt es noch ein altes Gartenhaus.
3. Das Grundstück ist teilweise eingezäunt ( oberer und seitlicher Teil ).
4. Das Grundstück ist unerschlossen.
5.Das Grundstück...
mehr lesen
Grundstücksangaben:
1. Grundstücksgröße: 1.770 m² - teils Hanglage
2. Auf dem Grundstück gibt es noch ein altes Gartenhaus.
3. Das Grundstück ist teilweise eingezäunt ( oberer und seitlicher Teil ).
4. Das Grundstück ist unerschlossen.
5.Das Grundstück ist ein Landwirtschaftsfläche!
( d.h. Der Pächter sollte Landwirt sein oder eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Pachtgrundstückes vorhaben, wenn er diese nutzen möchte.
6. Alternativ kann es nur als Grünwiese genutzt werden.
KOSTEN:
Die Pacht ist netto € 165.- zzgl. 19 % Mwst.
Die Kaution beträgt netto € 450.- zzgl. 19 % Mwst.
Die genannten Preise sind ohne Mehrwertsteuer. Als Landwirt, Kleinlandwirt, Unternehmer, Kleingewerbe unterliegen Sie der Mwst-Abgabe.
NUTZUNG:
- Landwirtschaftliche Nutzung !!
Was ist auf einer Landwirtschaftsfläche erlaubt:
Je nach Flächennutzungsplan ist auf solchen Flächen beispielsweise der Anbau von Obst, Getreide und Gemüse, Bienenzüchter, der Anbau von Wein oder das Weiden von Rindern und Schafen ( Hühnern ) möglich. Auch zur Futtermittelgewinnung können solche Flächen genutzt werden.
Hier muss man sich mit der Gemeinde oder mit dem Landratsamt abstimmen !!
Grundstücksangaben:
1. Grundstücksgröße: 1.770 m² - teils Hanglage
2. Auf dem Grundstück gibt es noch ein altes Gartenhaus.
3. Das Grundstück ist teilweise eingezäunt ( oberer und seitlicher Teil ).
4. Das Grundstück ist unerschlossen.
5.Das Grundstück ist ein Landwirtschaftsfläche!
( d.h. Der Pächter sollte Landwirt sein oder eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Pachtgrundstückes vorhaben, wenn er diese nutzen möchte.
6. Alternativ kann es nur als Grünwiese genutzt werden.
KOSTEN:
Die Pacht ist netto € 165.- zzgl. 19 % Mwst.
Die Kaution beträgt netto € 450.- zzgl. 19 % Mwst.
Die genannten Preise sind ohne Mehrwertsteuer. Als Landwirt, Kleinlandwirt, Unternehmer, Kleingewerbe unterliegen Sie der Mwst-Abgabe.
NUTZUNG:
- Landwirtschaftliche Nutzung !!
Was ist auf einer Landwirtschaftsfläche erlaubt:
Je nach Flächennutzungsplan ist auf solchen Flächen beispielsweise der Anbau von Obst, Getreide und Gemüse, Bienenzüchter, der Anbau von Wein oder das Weiden von Rindern und Schafen ( Hühnern ) möglich. Auch zur Futtermittelgewinnung können solche Flächen genutzt werden.
Hier muss man sich mit der Gemeinde oder mit dem Landratsamt abstimmen !!