Da es keinen Bebauungsplan gibt, gilt für dieses Grundstück das sog. "Einfügungsgebot" nach §34 BauGB, bei dem sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung einfügen muss, sich also an den vorherrschenden...
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Da es keinen Bebauungsplan gibt, gilt für dieses Grundstück das sog. "Einfügungsgebot" nach §34 BauGB, bei dem sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung einfügen muss, sich also an den vorherrschenden Baustrukturen orientieren muss.
Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Ein- bis Zweifamilienhäusern mit einem oder zwei Vollgeschossen und (ausgebautem) Sattel- oder Walmdach mit Dachneigungen von ca. 30° bis ca. 50° in vorwiegend dunkler Eindeckung.
Wir empfehlen mit einem Architekten zu prüfen, ob Ihr gewünschtes Bauvorhaben der Umgebungsbebauung entsprich oder angepasst werden kann.
Da es keinen Bebauungsplan gibt, gilt für dieses Grundstück das sog. "Einfügungsgebot" nach §34 BauGB, bei dem sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung einfügen muss, sich also an den vorherrschenden Baustrukturen orientieren muss.
Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Ein- bis Zweifamilienhäusern mit einem oder zwei Vollgeschossen und (ausgebautem) Sattel- oder Walmdach mit Dachneigungen von ca. 30° bis ca. 50° in vorwiegend dunkler Eindeckung.
Wir empfehlen mit einem Architekten zu prüfen, ob Ihr gewünschtes Bauvorhaben der Umgebungsbebauung entsprich oder angepasst werden kann.