Der Gewerbepark Lohner Klei in Bad Sassendorf-Lohne bietet eine strategisch hervorragende Lage mit optimaler Erreichbarkeit zu überregionalen Verkehrsachsen.
Die Halle liegt im Geltungsbereich "GE 1" des Bebauungsplans Nr. 17 "Gewerbepark Lohner Klei...
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Der Gewerbepark Lohner Klei in Bad Sassendorf-Lohne bietet eine strategisch hervorragende Lage mit optimaler Erreichbarkeit zu überregionalen Verkehrsachsen.
Die Halle liegt im Geltungsbereich "GE 1" des Bebauungsplans Nr. 17 "Gewerbepark Lohner Klei Süd" und ist damit für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelassen. Einzelhandel ist laut Planungsrecht ausgeschlossen.
Auszug aus dem Bebauungsplan:
„Zulässig sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Betriebsanlagen, die das Abstandserfordernis gegenüber Wohnbebauungen einhalten.
Die nachfolgend aufgeführten Betriebsarten sind nicht zulässig:
Abstandsfläche I- VII des Abstandserlasses des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW vom 02.04.1998.
Die unter Absatz 2, Nr. 3 und 4 sowie die Nr. 2 und 3 der aufgeführten ausnahmsweisen Zulassungen des § 8 der BauNVO sind nicht zulässig, ebenso Einzelhandelsbetriebe“.
Entfernungen vom Gewerbegebiet:
Autobahnen:
Autobahnauffahrt A 44,
Anschlussstelle Soest Ost: c a. 10 Minuten
Anschlussstelle Erwitte/ Anröchte: ca. 15 Minuten
Kreuz Wünnenberg/ Haaren
in alle Richtungen: 35 Minuten
Flughäfen:
Flughafen Paderborn/ Lippstadt: ca. 25 Minuten
Flughafen Dortmund: ca. 35 Minuten
Flughafen Düsseldorf: ca.
Der Gewerbepark Lohner Klei in Bad Sassendorf-Lohne bietet eine strategisch hervorragende Lage mit optimaler Erreichbarkeit zu überregionalen Verkehrsachsen.
Die Halle liegt im Geltungsbereich "GE 1" des Bebauungsplans Nr. 17 "Gewerbepark Lohner Klei Süd" und ist damit für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelassen. Einzelhandel ist laut Planungsrecht ausgeschlossen.
Auszug aus dem Bebauungsplan:
„Zulässig sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Betriebsanlagen, die das Abstandserfordernis gegenüber Wohnbebauungen einhalten.
Die nachfolgend aufgeführten Betriebsarten sind nicht zulässig:
Abstandsfläche I- VII des Abstandserlasses des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW vom 02.04.1998.
Die unter Absatz 2, Nr. 3 und 4 sowie die Nr. 2 und 3 der aufgeführten ausnahmsweisen Zulassungen des § 8 der BauNVO sind nicht zulässig, ebenso Einzelhandelsbetriebe“.
Entfernungen vom Gewerbegebiet:
Autobahnen:
Autobahnauffahrt A 44,
Anschlussstelle Soest Ost: c a. 10 Minuten
Anschlussstelle Erwitte/ Anröchte: ca. 15 Minuten
Kreuz Wünnenberg/ Haaren
in alle Richtungen: 35 Minuten
Flughäfen:
Flughafen Paderborn/ Lippstadt: ca. 25 Minuten
Flughafen Dortmund: ca. 35 Minuten
Flughafen Düsseldorf: ca.