immobilie1-ID: 30425419 | Anbieter-ID:
BH364
Befestigtes Gewerbegrundstück (im Überschwemmungsgebiet) als Lagerplatz, ca. 3.500 m²
3.500 m²
Grundstücksfläche
Dieses vielseitig nutzbare Gewerbegrundstück in 57518 Alsdorf bietet ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die große, gut erreichbare Außenflächen benötigen. Das Areal befindet sich in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- und Ausgleichsgebiet und...
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Dieses vielseitig nutzbare Gewerbegrundstück in 57518 Alsdorf bietet ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die große, gut erreichbare Außenflächen benötigen. Das Areal befindet sich in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- und Ausgleichsgebiet und ist daher nicht bebaubar. Eine Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen ist aus hochwasserschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Trotz der fehlenden Bebaubarkeit bietet das Grundstück einen hohen praktischen Nutzwert:
Es eignet sich hervorragend als Lager-, Abstell- oder Umschlagsfläche für Material, Fahrzeuge, Container, Maschinen oder sonstige Güter. Teile des Grundstücks verfügen bereits über eine Teer- bzw. Betonbefestigung, sodass eine sofortige Nutzung ohne weitere bauliche Investitionen möglich ist.
Die Gesamtfläche umfasst mehrere, flexibel kombinierbare Teilflächen ab ca. 2.000 m². Die Aufteilung in mehrere Einzelparzellen mit diversen Zufahrtsmöglichkeiten ermöglicht eine attraktive Erschließung – ideal auch für Betriebe mit separaten Lagerzonen, Rangierflächen oder Fuhrpark.
Zusätzlich stehen weitere bebaubare Gewerbegrundstücke im angrenzenden Mischgebiet zur Verfügung, die ausschließlich in Kombination mit den hier angebotenen Lagerflächen veräußert werden und so eine sinnvolle Ergänzung aus bebaubaren Flächen und großem Außenareal ermöglichen.
Dieses vielseitig nutzbare Gewerbegrundstück in 57518 Alsdorf bietet ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die große, gut erreichbare Außenflächen benötigen. Das Areal befindet sich in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- und Ausgleichsgebiet und ist daher nicht bebaubar. Eine Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen ist aus hochwasserschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Trotz der fehlenden Bebaubarkeit bietet das Grundstück einen hohen praktischen Nutzwert:
Es eignet sich hervorragend als Lager-, Abstell- oder Umschlagsfläche für Material, Fahrzeuge, Container, Maschinen oder sonstige Güter. Teile des Grundstücks verfügen bereits über eine Teer- bzw. Betonbefestigung, sodass eine sofortige Nutzung ohne weitere bauliche Investitionen möglich ist.
Die Gesamtfläche umfasst mehrere, flexibel kombinierbare Teilflächen ab ca. 2.000 m². Die Aufteilung in mehrere Einzelparzellen mit diversen Zufahrtsmöglichkeiten ermöglicht eine attraktive Erschließung – ideal auch für Betriebe mit separaten Lagerzonen, Rangierflächen oder Fuhrpark.
Zusätzlich stehen weitere bebaubare Gewerbegrundstücke im angrenzenden Mischgebiet zur Verfügung, die ausschließlich in Kombination mit den hier angebotenen Lagerflächen veräußert werden und so eine sinnvolle Ergänzung aus bebaubaren Flächen und großem Außenareal ermöglichen.
Sonstiges
Provisionshinweis:
Im Falle eines Kaufes der Liegenschaften oder Teilen davon (inklusive Inventar) von einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Verkäufer (oder einem wiederum von diesem benannten Dritten) zahlt der Käufer der Immobilie eine...
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Provisionshinweis:
Im Falle eines Kaufes der Liegenschaften oder Teilen davon (inklusive Inventar) von einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Verkäufer (oder einem wiederum von diesem benannten Dritten) zahlt der Käufer der Immobilie eine Courtage von 3 % des Kaufpreises zzgl. USt. an die hallenpool GmbH & Co. KG. Erfolgt der Verkauf als sog. Share-Deal ist die Regelung analog anzuwenden. Die Courtage wird dann von dem Transaktionsvolumen inklusive übernommener Finanzierungen und Eigenkapital-Ausgleichszahlungen berechnet.
Im Falle eines Mietvertragsabschlusses mit einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Vermieter (oder einem von diesem benannten Dritten) zahlt der Mieter der Immobilie eine Mietcourtage von 2 Monatsmieten (Nettokaltmiete) zzgl. USt. an die hallenpool GmbH & Co. KG. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 3 Monatsmieten zzgl. USt. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 4 Monatsmieten zzgl. USt. Die Courtage ist zu 50% fällig bei Mietvertragsabschluss, 50% werden fällig bei Mietbeginn. Wird eine Staffelmiete vereinbart, so ist die Durchschnittsmiete der Grundmietzeit Berechnungsgrundlage der Mietcourtage. Die Provisionsregelung ist analog anzuwenden, wenn der Mieter in das Objekt investiert und im Gegenzug die Miete reduziert wird. Der Courtage Anspruch wird dann auf Basis der Miete und der Investitionen berechnet.
Haftungsausschluss:
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Vermieters/Verkäufers (oder eines Dritten). hallenpool übernimmt hierfür keine Haftung. Die Haftung von hallenpool wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Sonstiges:
Uns sind weitere Flächen in der Umgebung bekannt, sprechen Sie uns an, wir finden die richtige Fläche für Sie! Weitere Angebote auch unter https://www.hallenpool.com/angebote/
Für die Bearbeitung der Anfrage sind folgende Angaben erforderlich:
- Vollständiger Firmenname
- Geschäftsanschrift
- Name einer verantwortlichen Kontaktperson
- Geplantes Nutzungsvorhaben des Objekts
Bei Anfragen von Firmen in Gründung oder zur privaten Nutzung sind stattdessen folgende Daten anzugeben:
- Vollständiger Name der anfragenden Person
- Anschrift
- Kontaktdaten
- Geplantes Nutzungsvorhaben des Objekts
Diese Angaben sind notwendig, um die Anfrage eindeutig zuzuordnen und zuverlässig bearbeiten zu können.
Hinweise zu Schutzvorschriften:
Das Grundstück liegt in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- und Ausgleichsgebiet. Dadurch gelten besondere wasserrechtliche Schutzvorschriften:
- Keine Bebauung zulässig
(keine Gebäude, baulichen Anlagen oder Geländeveränderungen)
- Hochwasserrückhaltung darf nicht beeinträchtigt werden
- Keine Hindernisse im Wasserabfluss
(keine Aufschüttungen, Mauern, Wälle oder vergleichbare Anlagen)
- Keine wassergefährdenden Stoffe lagern
- Keine Maßnahmen, die den Boden anheben oder vertiefen
- Nutzung als Lager- und Abstellfläche möglich, sofern der Abfluss nicht beeinflusst wird und keine wasserrechtlichen Einschränkungen verletzt werden
Diese Vorgaben stellen sicher, dass der natürliche Hochwasserabfluss erhalten bleibt und der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird.
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Im Falle eines Mietvertragsabschlusses mit einem von der hallenpool GmbH & Co. KG benannten Vermieter (oder einem von diesem benannten Dritten) zahlt der Mieter der Immobilie eine Mietcourtage von 2 Monatsmieten (Nettokaltmiete) zzgl. USt. an die hallenpool GmbH & Co. KG. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 5 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 3 Monatsmieten zzgl. USt. Bei einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren oder länger beträgt die Mietcourtage 4 Monatsmieten zzgl. USt. Die Courtage ist zu 50% fällig bei Mietvertragsabschluss, 50% werden fällig bei Mietbeginn. Wird eine Staffelmiete vereinbart, so ist die Durchschnittsmiete der Grundmietzeit Berechnungsgrundlage der Mietcourtage. Die Provisionsregelung ist analog anzuwenden, wenn der Mieter in das Objekt investiert und im Gegenzug die Miete reduziert wird. Der Courtage Anspruch wird dann auf Basis der Miete und der Investitionen berechnet.
Haftungsausschluss:
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Vermieters/Verkäufers (oder eines Dritten). hallenpool übernimmt hierfür keine Haftung. Die Haftung von hallenpool wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Für die Bearbeitung der Anfrage sind folgende Angaben erforderlich:
- Vollständiger Firmenname
- Geschäftsanschrift
- Name einer verantwortlichen Kontaktperson
- Geplantes Nutzungsvorhaben des Objekts
Bei Anfragen von Firmen in Gründung oder zur privaten Nutzung sind stattdessen folgende Daten anzugeben:
- Vollständiger Name der anfragenden Person
- Anschrift
- Kontaktdaten
- Geplantes Nutzungsvorhaben des Objekts
Diese Angaben sind notwendig, um die Anfrage eindeutig zuzuordnen und zuverlässig bearbeiten zu können.
Hinweise zu Schutzvorschriften:
Das Grundstück liegt in einem ausgewiesenen Überschwemmungs- und Ausgleichsgebiet. Dadurch gelten besondere wasserrechtliche Schutzvorschriften:
- Keine Bebauung zulässig
(keine Gebäude, baulichen Anlagen oder Geländeveränderungen)
- Hochwasserrückhaltung darf nicht beeinträchtigt werden
- Keine Hindernisse im Wasserabfluss
(keine Aufschüttungen, Mauern, Wälle oder vergleichbare Anlagen)
- Keine wassergefährdenden Stoffe lagern
- Keine Maßnahmen, die den Boden anheben oder vertiefen
- Nutzung als Lager- und Abstellfläche möglich, sofern der Abfluss nicht beeinflusst wird und keine wasserrechtlichen Einschränkungen verletzt werden
Diese Vorgaben stellen sicher, dass der natürliche Hochwasserabfluss erhalten bleibt und der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird.