AUFTEILUNG:
Parterre: Großes offenes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche und Austritt auf Terrasse, Gäste-Toilette, Minigarage als Heizungsraum und Mini-Garage oder Abstellraum und Holzlager
1. Etage: Flur, Elternschlafzimmer mit großer Ankleide, 2...
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AUFTEILUNG:
Parterre: Großes offenes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche und Austritt auf Terrasse, Gäste-Toilette, Minigarage als Heizungsraum und Mini-Garage oder Abstellraum und Holzlager
1. Etage: Flur, Elternschlafzimmer mit großer Ankleide, 2 Kinderzimmer, Badezimmer mit Wanne und Dusche, Toilette
______________________________________
Achtung:
Die Aufnahmen sind mit einem Superweitwinkelobjektiv aufgenommen worden. Es kann dadurch zu räumlichen Täuschungen kommen.
Kaufinformationen:
Die Grunderwerbssteuer beträgt in Frankreich 6,3 %. Die Notargebühren liegen bei etwa 1 bis 1,2 %. Da es in Frankreich keine Grundschuld sondern nur eine Hypothekenschuld gibt, nimmt der Notar für die Eintragung des Darlehns ins Grundbuch je nach der aufgenommenen Darlehnssumme zwischen 0,5 und 1,2 % Gebühren.
Die Kaufpreissumme inklusive den Nebenkosten ist im Voraus vor dem definitiven Notarakt an den Notar zu zahlen, da er für die Grunderwerbssteuer gegenüber dem Finanzamt und alle anderen Zahlungsbewegungen haftbar ist.
AUFTEILUNG:
Parterre: Großes offenes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche und Austritt auf Terrasse, Gäste-Toilette, Minigarage als Heizungsraum und Mini-Garage oder Abstellraum und Holzlager
1. Etage: Flur, Elternschlafzimmer mit großer Ankleide, 2 Kinderzimmer, Badezimmer mit Wanne und Dusche, Toilette
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Achtung:
Die Aufnahmen sind mit einem Superweitwinkelobjektiv aufgenommen worden. Es kann dadurch zu räumlichen Täuschungen kommen.
Kaufinformationen:
Die Grunderwerbssteuer beträgt in Frankreich 6,3 %. Die Notargebühren liegen bei etwa 1 bis 1,2 %. Da es in Frankreich keine Grundschuld sondern nur eine Hypothekenschuld gibt, nimmt der Notar für die Eintragung des Darlehns ins Grundbuch je nach der aufgenommenen Darlehnssumme zwischen 0,5 und 1,2 % Gebühren.
Die Kaufpreissumme inklusive den Nebenkosten ist im Voraus vor dem definitiven Notarakt an den Notar zu zahlen, da er für die Grunderwerbssteuer gegenüber dem Finanzamt und alle anderen Zahlungsbewegungen haftbar ist.