Flaches Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 Wohnungen ohne Keller in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Das Grundstück ist schön in einem guten...
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Flaches Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 Wohnungen ohne Keller in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Das Grundstück ist schön in einem guten Wohnumfeld gelegen. Die genehmigte Planung sieht eine Bebauung 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ohne Keller mit 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 600 m² sowie den erforderlichen Stellplätzen als Außenstellplätze vor.
Mögliche ISB-Förderung :Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel derInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt.Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie derBelegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Lassen Sie sich beraten !
Hinweis bei Vermietung: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend.
Flaches Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 Wohnungen ohne Keller in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Das Grundstück ist schön in einem guten Wohnumfeld gelegen. Die genehmigte Planung sieht eine Bebauung 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ohne Keller mit 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 600 m² sowie den erforderlichen Stellplätzen als Außenstellplätze vor.
Mögliche ISB-Förderung :Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel derInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551
detailliert geregelt.Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie derBelegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Lassen Sie sich beraten !
Hinweis bei Vermietung: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend.