Rheinbach gilt als sehr beliebte Wohngegend, die mit rund 27.000 Einwohnern ein Mittelzentrum der Region Köln/Bonn bildet. Nicht nur die Rheinbacher, Menschen aus der gesamten Region schätzen das charmante Stadtzentrum mit seinen ansprechenden...
mehr lesen
Rheinbach gilt als sehr beliebte Wohngegend, die mit rund 27.000 Einwohnern ein Mittelzentrum der Region Köln/Bonn bildet. Nicht nur die Rheinbacher, Menschen aus der gesamten Region schätzen das charmante Stadtzentrum mit seinen ansprechenden Einkaufsmöglichkeiten.
In direkter Nähe befindet sich ein Ärztehaus, eine Apotheke und der Bäcker, mit dem Fahrrad oder zu Fuß gelangt man problemlos zu weiteren Ärzten, Banken, Kindergärten sowie Grund- und weiterführenden Schulen. Erholung genießt der Rheinbacher in seiner grünen Stadt im weitläufigen Stadtwald.
Die zahlreichen Rad- und Wanderwege laden zu Spaziergängen und Radtouren ein, die Freizeitgestaltung wird außerdem um vielfältige Kultur- und Sportangebote ergänzt. Von dem zentral gelegenen Bahn- und Busbahnhof aus gelangt man zudem bequem nach Euskirchen, Bonn oder weiter nach Köln oder nutzt die optimale Anbindung an die BAB 61 und BAB 565.
Rheinbach gilt als sehr beliebte Wohngegend, die mit rund 27.000 Einwohnern ein Mittelzentrum der Region Köln/Bonn bildet. Nicht nur die Rheinbacher, Menschen aus der gesamten Region schätzen das charmante Stadtzentrum mit seinen ansprechenden Einkaufsmöglichkeiten.
In direkter Nähe befindet sich ein Ärztehaus, eine Apotheke und der Bäcker, mit dem Fahrrad oder zu Fuß gelangt man problemlos zu weiteren Ärzten, Banken, Kindergärten sowie Grund- und weiterführenden Schulen. Erholung genießt der Rheinbacher in seiner grünen Stadt im weitläufigen Stadtwald.
Die zahlreichen Rad- und Wanderwege laden zu Spaziergängen und Radtouren ein, die Freizeitgestaltung wird außerdem um vielfältige Kultur- und Sportangebote ergänzt. Von dem zentral gelegenen Bahn- und Busbahnhof aus gelangt man zudem bequem nach Euskirchen, Bonn oder weiter nach Köln oder nutzt die optimale Anbindung an die BAB 61 und BAB 565.