Die Lage ist tipptopp, das Grundstück ist erschlossen, ruhige und gepflegte Wohnlage. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch homogene und schicke 1-2 Familienhäuser aus, mit vielen jungen Familien. Der nächste Bahnhof in Zerkall ist in etwa 1,6 km,...
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Die Lage ist tipptopp, das Grundstück ist erschlossen, ruhige und gepflegte Wohnlage. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch homogene und schicke 1-2 Familienhäuser aus, mit vielen jungen Familien. Der nächste Bahnhof in Zerkall ist in etwa 1,6 km, die A 4 in 15,8 km und in 100 m haben sie die Bushaltestelle erreicht. Grundschule (im Ort) und Gesamtschule, Arzt und Zahnarzt sind je unter 4 km erreichbar. Die Gemeinde Hürtgenwald gehört zum Kreis Düren, der Ortsteil Bergstein hat etwa 900 sympathische Einwohner.
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit
von Bauvorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Bauvorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bewertungsgrundstück liegt im Bereich der Innenbereichssatzung von Bergstein.
Die Lage ist tipptopp, das Grundstück ist erschlossen, ruhige und gepflegte Wohnlage. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch homogene und schicke 1-2 Familienhäuser aus, mit vielen jungen Familien. Der nächste Bahnhof in Zerkall ist in etwa 1,6 km, die A 4 in 15,8 km und in 100 m haben sie die Bushaltestelle erreicht. Grundschule (im Ort) und Gesamtschule, Arzt und Zahnarzt sind je unter 4 km erreichbar. Die Gemeinde Hürtgenwald gehört zum Kreis Düren, der Ortsteil Bergstein hat etwa 900 sympathische Einwohner.
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit
von Bauvorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Bauvorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bewertungsgrundstück liegt im Bereich der Innenbereichssatzung von Bergstein.