•Wohnhaus in massiver Bauweise.
•Das Haupthaus ist mit einer Diele, vier Räumen und der Garage voll unterkellert.
•Sowohl im Erd- als auch im 1. Obergeschoss befindet sich jeweils ein aus dem Baujahr stammendes Bad, eines mit Dusche, eines mit Wanne,...
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•Wohnhaus in massiver Bauweise.
•Das Haupthaus ist mit einer Diele, vier Räumen und der Garage voll unterkellert.
•Sowohl im Erd- als auch im 1. Obergeschoss befindet sich jeweils ein aus dem Baujahr stammendes Bad, eines mit Dusche, eines mit Wanne, beide jeweils mit Waschbecken und WC.
•Doppelt verglaste Aluminiumrahmenfenster mit Rollläden.
•Das Haus wird über Nachtspeicheröfen beheizt.
•Sowohl zur Front als auch zur Rückseite verfügt die Immobilie über jeweils einen Balkon.
•Die Garage im Keller ist sicherlich ein Vorzug dieses Angebotes.
WICHTIGE HINWEISE:
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Eschweiler ist zulasten des hier zu veräußernden Grundstücks eine Baulast eingetragen. Dies bestimmt, dass zum linken Nachbargrundstück eine genau bezeichnete Fläche als Abstandsfläche von baulichen Anlagen freigehalten werden muss.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein „Flutopfer“, demzufolge war der Keller des Hauses teilweise vom Hochwasser 2021 betroffen. Die hierdurch entstandenen Schäden wurden noch nicht komplett beseitigt.
•Wohnhaus in massiver Bauweise.
•Das Haupthaus ist mit einer Diele, vier Räumen und der Garage voll unterkellert.
•Sowohl im Erd- als auch im 1. Obergeschoss befindet sich jeweils ein aus dem Baujahr stammendes Bad, eines mit Dusche, eines mit Wanne, beide jeweils mit Waschbecken und WC.
•Doppelt verglaste Aluminiumrahmenfenster mit Rollläden.
•Das Haus wird über Nachtspeicheröfen beheizt.
•Sowohl zur Front als auch zur Rückseite verfügt die Immobilie über jeweils einen Balkon.
•Die Garage im Keller ist sicherlich ein Vorzug dieses Angebotes.
WICHTIGE HINWEISE:
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Eschweiler ist zulasten des hier zu veräußernden Grundstücks eine Baulast eingetragen. Dies bestimmt, dass zum linken Nachbargrundstück eine genau bezeichnete Fläche als Abstandsfläche von baulichen Anlagen freigehalten werden muss.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein „Flutopfer“, demzufolge war der Keller des Hauses teilweise vom Hochwasser 2021 betroffen. Die hierdurch entstandenen Schäden wurden noch nicht komplett beseitigt.