Erbbaurecht - Dieses freistehende Einfamilienhaus verfügt über ein Stockwerk, einen Keller und ein ausgebautes Dachgeschoss und bietet eine Wohnfläche von 102 m². Zusätzlich verfügt das Haus über eine Terrasse auf der angrenzenden Garage sowie einen...
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Erbbaurecht - Dieses freistehende Einfamilienhaus verfügt über ein Stockwerk, einen Keller und ein ausgebautes Dachgeschoss und bietet eine Wohnfläche von 102 m². Zusätzlich verfügt das Haus über eine Terrasse auf der angrenzenden Garage sowie einen Stellplatz davor. Es wurde im Jahr 1964 erbaut und die Raumaufteilung ist wie folgt: Im Keller befinden sich ein Flur, der Heizungsraum, weitere Kellerräume und die Hausanschlüsse. Im Erdgeschoss sind ein Flur, ein WC, ein Schlafzimmer, eine Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer untergebracht. Das Dachgeschoss verfügt über einen Flur, ein Bad und zwei weitere Zimmer.
Die Heizung erfolgt durch eine Öl-Zentralheizung, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektro-Durchlauferhitzer. Es fand keine Besichtigung des Innenbereichs statt. Die Außenanlagen wirken vernachlässigt. Es besteht ein Erbbaurecht für 99 Jahre, das seit dem 6. Dezember 1962 besteht. Das Erbbaurecht darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Grundstückseigentümerin veräußert oder mit Grundpfandrechten belastet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459794.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 150.000,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 105.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in unserem kostengünstigen Immobilienversteigerungsservice veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen, um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Serviceinformationen:
Telefonnummer 0221-97459794.
Erbbaurecht - Dieses freistehende Einfamilienhaus verfügt über ein Stockwerk, einen Keller und ein ausgebautes Dachgeschoss und bietet eine Wohnfläche von 102 m². Zusätzlich verfügt das Haus über eine Terrasse auf der angrenzenden Garage sowie einen Stellplatz davor. Es wurde im Jahr 1964 erbaut und die Raumaufteilung ist wie folgt: Im Keller befinden sich ein Flur, der Heizungsraum, weitere Kellerräume und die Hausanschlüsse. Im Erdgeschoss sind ein Flur, ein WC, ein Schlafzimmer, eine Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer untergebracht. Das Dachgeschoss verfügt über einen Flur, ein Bad und zwei weitere Zimmer.
Die Heizung erfolgt durch eine Öl-Zentralheizung, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektro-Durchlauferhitzer. Es fand keine Besichtigung des Innenbereichs statt. Die Außenanlagen wirken vernachlässigt. Es besteht ein Erbbaurecht für 99 Jahre, das seit dem 6. Dezember 1962 besteht. Das Erbbaurecht darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Grundstückseigentümerin veräußert oder mit Grundpfandrechten belastet werden.
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Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
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