Es handelt sich hier um zwei herrlich am Ortsrand von Ellingen gelegene Parzellen von insgesamt 4.817 m² (1.690 und 3.127 m²), welche beide im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen sind, aber nur an einer Stelle einen Anschluß an die...
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Es handelt sich hier um zwei herrlich am Ortsrand von Ellingen gelegene Parzellen von insgesamt 4.817 m² (1.690 und 3.127 m²), welche beide im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen sind, aber nur an einer Stelle einen Anschluß an die öffentliche Kanal- und Wasserleitung haben. Ähnlich verhält es sich mit der Zufahrt / Straßenerschließung zum Grundstück: Grundsätzlich ist es über eine asphaltierte Straße sowohl von unten, als auch von oben befahrbar, die jedoch im weiteren Verlauf jeweils in einen unbefestigten Wirtschaftsweg übergehen. Für die Bebauung hat das folgende Bedeutung: Das Grundstück kann an beliebiger Stelle und auch mit mehreren Häusern bebaut werden, die jeweilige Erschließung auf dem Grundstück ist jedoch auf eigene Kosten und in eigener Regie herbeizuführen. Da es sich hier um ein ausgewiesenes Mischgebiet handelt, ist die Nutzung der Flächen vielfältig möglich. Ebenso ist die Bebauung nach § 34 BauGB (genaue Definition s. unten) kaum eingeschränkt. Grundsätzlich besteht aber auch keine Bebauungs-/Nutzungspflicht. Somit eignet sich die Immobilie ebenso als sichere und problemlose Geldanlage. Derzeit wird die Fläche - ohne Vertrag - von einem Landwirt als Heuwiese genutzt.
Es handelt sich hier um zwei herrlich am Ortsrand von Ellingen gelegene Parzellen von insgesamt 4.817 m² (1.690 und 3.127 m²), welche beide im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen sind, aber nur an einer Stelle einen Anschluß an die öffentliche Kanal- und Wasserleitung haben. Ähnlich verhält es sich mit der Zufahrt / Straßenerschließung zum Grundstück: Grundsätzlich ist es über eine asphaltierte Straße sowohl von unten, als auch von oben befahrbar, die jedoch im weiteren Verlauf jeweils in einen unbefestigten Wirtschaftsweg übergehen. Für die Bebauung hat das folgende Bedeutung: Das Grundstück kann an beliebiger Stelle und auch mit mehreren Häusern bebaut werden, die jeweilige Erschließung auf dem Grundstück ist jedoch auf eigene Kosten und in eigener Regie herbeizuführen. Da es sich hier um ein ausgewiesenes Mischgebiet handelt, ist die Nutzung der Flächen vielfältig möglich. Ebenso ist die Bebauung nach § 34 BauGB (genaue Definition s. unten) kaum eingeschränkt. Grundsätzlich besteht aber auch keine Bebauungs-/Nutzungspflicht. Somit eignet sich die Immobilie ebenso als sichere und problemlose Geldanlage. Derzeit wird die Fläche - ohne Vertrag - von einem Landwirt als Heuwiese genutzt.
Kosten
Kaufpreis
175.000 €
Kaufpreis pro m²
36,33 €
Käuferprovision
3,57 % (inkl. MwSt.)
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Hauptobjektart
Grundstück
Vertragsart
Kauf
Gesamtfläche (ca.)
4.817 m²
Grundstücksfläche (ca.)
4.817 m²
Fläche teilbar ab
565 m²
Ausblick
Ferne
Ausstattung
maximale Bebaubarkeit: Keller/Souterrain + EG + DG mit Kniestock (1,5-geschossig) Art der Bebaubarkeit: offene, freistehende Bebauung (keine Reihenhäuser) Bebauungspflicht: keine! Topografie: zum Dorf hin/Süden abfallend. Für eine Bebauung ohne Keller...
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maximale Bebaubarkeit: Keller/Souterrain + EG + DG mit Kniestock (1,5-geschossig) Art der Bebaubarkeit: offene, freistehende Bebauung (keine Reihenhäuser) Bebauungspflicht: keine! Topografie: zum Dorf hin/Süden abfallend. Für eine Bebauung ohne Keller nur bedingt geeignet und mit einem größeren Höhenausgleich verbunden mögliche Dachformen: alle geneigte Dachformen (s. Nachbarhäuser) Ausweisung des Baugebietes (laut BauNVO): M - Mischgebiet (Stallungen, Läden und nicht störende Gewerbebetriebe sind hier zulässig)
Unser Tipp: Lassen Sie sich zur Bebaubarkeit, der baulichen Ausnutzung, möglichen Dachformen, Baugrenzen, Ausrichtung usw. von unserem Architekten, direkt an dem Grundstück kostenlos beraten.
maximale Bebaubarkeit: Keller/Souterrain + EG + DG mit Kniestock (1,5-geschossig) Art der Bebaubarkeit: offene, freistehende Bebauung (keine Reihenhäuser) Bebauungspflicht: keine! Topografie: zum Dorf hin/Süden abfallend. Für eine Bebauung ohne Keller nur bedingt geeignet und mit einem größeren Höhenausgleich verbunden mögliche Dachformen: alle geneigte Dachformen (s. Nachbarhäuser) Ausweisung des Baugebietes (laut BauNVO): M - Mischgebiet (Stallungen, Läden und nicht störende Gewerbebetriebe sind hier zulässig)
Unser Tipp: Lassen Sie sich zur Bebaubarkeit, der baulichen Ausnutzung, möglichen Dachformen, Baugrenzen, Ausrichtung usw. von unserem Architekten, direkt an dem Grundstück kostenlos beraten.
Lage
Makrolage / Entfernungen: Die kleine Ortschaft Ellingen befindet sich im malerischen "Ellinger Tal" und nur 3 km von Morsbach entfernt und innerhalb von wenigen Minuten - auch mit dem Fahrrad - problemlos erreichbar. Morsbach ist der Gemeindehauptort...
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Makrolage / Entfernungen: Die kleine Ortschaft Ellingen befindet sich im malerischen "Ellinger Tal" und nur 3 km von Morsbach entfernt und innerhalb von wenigen Minuten - auch mit dem Fahrrad - problemlos erreichbar. Morsbach ist der Gemeindehauptort der südöstlichsten Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln mit ca. 10.000 Einwohnern siehe: www.morsbach.de
Entfernungen, jeweils vom Objekt: - Verwaltung: Rathaus / Ortsmitte ca. 3,8 km - Einkaufsmöglichkeiten: Lidl, Rewe, Aldi, usw. in ca. 3,8 km bzw. Netto, Rossmann, Bäcker, Metzgerei in ca. 3,0 km - Schulen: Schulzentrum in ca. 4,3 km - Kindergarten: In ca. 3,5 km - ärztliche Versorgung: Mehrere Praxen in Morsbach vorhanden, großes Kreiskrankenhaus in Waldbröl (ca. 13,1 km) und in Gummersbach (27,8 km) - nächstgelegene Autobahnanbindung: A4 Richtung Köln, Abf. Nr. 26 "Reichshof/Bergneustadt": (19,5 km) oder Richtung Olpe, A4 Abf. Nr. 27 "Eckenhagen": (14,1 km) mit weiterem Anschluss an die A45 (Dortmund-Frankfurt) - Bushaltestelle: In ca. 80 m Entfernung - Bahnanbindung: Bahnhof in Wissen/Sieg in 16,7 km Entfernung - nächstgelegener Flughafen: Köln/Bonn Airport (75 km) - nächstgelegene Städte: Waldbröl 13 km, Wissen/Sieg 16 km, Kreisstadt Gummersbach 34,4 km, Siegen 48 km, Bonn 64 km, Köln 71 km
Makrolage / Entfernungen: Die kleine Ortschaft Ellingen befindet sich im malerischen "Ellinger Tal" und nur 3 km von Morsbach entfernt und innerhalb von wenigen Minuten - auch mit dem Fahrrad - problemlos erreichbar. Morsbach ist der Gemeindehauptort der südöstlichsten Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln mit ca. 10.000 Einwohnern siehe: www.morsbach.de
Entfernungen, jeweils vom Objekt: - Verwaltung: Rathaus / Ortsmitte ca. 3,8 km - Einkaufsmöglichkeiten: Lidl, Rewe, Aldi, usw. in ca. 3,8 km bzw. Netto, Rossmann, Bäcker, Metzgerei in ca. 3,0 km - Schulen: Schulzentrum in ca. 4,3 km - Kindergarten: In ca. 3,5 km - ärztliche Versorgung: Mehrere Praxen in Morsbach vorhanden, großes Kreiskrankenhaus in Waldbröl (ca. 13,1 km) und in Gummersbach (27,8 km) - nächstgelegene Autobahnanbindung: A4 Richtung Köln, Abf. Nr. 26 "Reichshof/Bergneustadt": (19,5 km) oder Richtung Olpe, A4 Abf. Nr. 27 "Eckenhagen": (14,1 km) mit weiterem Anschluss an die A45 (Dortmund-Frankfurt) - Bushaltestelle: In ca. 80 m Entfernung - Bahnanbindung: Bahnhof in Wissen/Sieg in 16,7 km Entfernung - nächstgelegener Flughafen: Köln/Bonn Airport (75 km) - nächstgelegene Städte: Waldbröl 13 km, Wissen/Sieg 16 km, Kreisstadt Gummersbach 34,4 km, Siegen 48 km, Bonn 64 km, Köln 71 km
Hinter dem Kamp · 51597 · Morsbach , Sieg · Deutschland
Sonstiges
Für das Grundstück gibt es keine genauen Bebauungsvorschriften. Für eine Bebauung gilt hier lediglich der Paragraf § 34 BauGB: "Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der...
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Für das Grundstück gibt es keine genauen Bebauungsvorschriften. Für eine Bebauung gilt hier lediglich der Paragraf § 34 BauGB: "Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."
Für das Grundstück gibt es keine genauen Bebauungsvorschriften. Für eine Bebauung gilt hier lediglich der Paragraf § 34 BauGB: "Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."