BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT:
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der...
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BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT:
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
ERSCHLIESSUNG und BAULASTEN:
Die aktuelle Erschließungsbeitragsbescheinigung und die Auskunft aus dem Baulasten-verzeichnis der Stadt Leverkusen liegen bereits vor. Baulasten bestehen aktuell keine. Diese Bescheinigungen werden wir Ihnen gern bei näherem Interesse zur Verfügung stellen.
Mit dem Erteilen einer Baugenehmigung für Ihr bestimmtes Bauvorhaben werden individuelle Erschließungsbeiträge festgesetzt. Es wird ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag für den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal erhoben. Die Höhe des Anschlussbeitrages bestimmt die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Leverkusen, die für Ihr Vorhaben von der Stadt Leverkusen errechnet wird. Die uns vorliegende Erschließungsbeitragsbescheinigung vom 06.02.2025 wird bei Interesse ausgehändigt. Straßenbaubeiträge können nach § 8 KAG NRW grundsätzlich für künftige Ausbaumaßnahmen erhoben werden.
FAZIT:
Ein Grundstück mit dieser praktischen Größe ist ein Glücksfall. Vorteilhaft ist auch die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB, die Ihnen mehr Möglichkeiten bietet als die strikten Vorgaben eines Bebauungsplanes.
BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT:
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
ERSCHLIESSUNG und BAULASTEN:
Die aktuelle Erschließungsbeitragsbescheinigung und die Auskunft aus dem Baulasten-verzeichnis der Stadt Leverkusen liegen bereits vor. Baulasten bestehen aktuell keine. Diese Bescheinigungen werden wir Ihnen gern bei näherem Interesse zur Verfügung stellen.
Mit dem Erteilen einer Baugenehmigung für Ihr bestimmtes Bauvorhaben werden individuelle Erschließungsbeiträge festgesetzt. Es wird ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag für den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal erhoben. Die Höhe des Anschlussbeitrages bestimmt die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Leverkusen, die für Ihr Vorhaben von der Stadt Leverkusen errechnet wird. Die uns vorliegende Erschließungsbeitragsbescheinigung vom 06.02.2025 wird bei Interesse ausgehändigt. Straßenbaubeiträge können nach § 8 KAG NRW grundsätzlich für künftige Ausbaumaßnahmen erhoben werden.
FAZIT:
Ein Grundstück mit dieser praktischen Größe ist ein Glücksfall. Vorteilhaft ist auch die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB, die Ihnen mehr Möglichkeiten bietet als die strikten Vorgaben eines Bebauungsplanes.