Hausgeld/Mieten/Rücklagen:
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Gemäß der uns vorliegenden Abrechnung beträgt das Hausgeld 470,00 EUR.
Im Hausgeld sind bereits alle wesentlichen Kosten enthalten.
Diese sind z.B.:
- Kosten für den Hausmeister,
- die Hausreinigung,
- den...
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Hausgeld/Mieten/Rücklagen:
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Gemäß der uns vorliegenden Abrechnung beträgt das Hausgeld 470,00 EUR.
Im Hausgeld sind bereits alle wesentlichen Kosten enthalten.
Diese sind z.B.:
- Kosten für den Hausmeister,
- die Hausreinigung,
- den Kabelanschluss (*),
- die Pflege der Außenanlagen,
- alle Wartungskosten (wie z.B. für den Aufzug, die Haustüranlage, das Notstromaggregat,
die Lüftungsanlage, die Brandschutzanlagen),
- alle Wasserkosten (Frischwasser, Abwasser, Oberflächenwasser),
- die Heizkosten,
- die Kosten für den Allgemeinstrom,
- die Kosten für die Müllbeseitigung und die Straßenreinigung,
- die Wartungskosten für die Tiefgarage,
- wie auch die Versicherungskosten (Gebäude und Haftpflicht).
(*) Ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich Betroffene dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen. Im Ergebnis sind das 9,08 EUR monatlich. Ebenfalls enthalten sind die nicht auf Mieter umlegbare Kosten wie z.B.:
- die Verwaltergebühren,
- die Instandhaltungsrücklagen,
- und sonstige Kosten.
Im Hausgeld sind noch nicht die Kosten für die Grundsteuer B
enthalten. Diese betragen monatlich 18,02 EUR (jährlich: 216,34 EUR).
Die Gesamtrücklage zum 31.12.2023 betrug 208.474,17 EUR.
Hiervon fallen auf die Wohnung 2.142,28 EUR an.
Wirtschaftsplan:
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In dem uns vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 wurden die Kosten wie folgt eingeplant:
3.050,31 EUR (auf den Mieter umlegbare Kosten)
2.187,74 EUR (nicht umlegbare Kosten)
963,43 EUR (nicht umlegbar/ Tilgung Darlehen)
411,04 EUR (Instandhaltungsrücklage)
-------------------
5.628,54 EUR (monatlich: 470,00 EUR)
Hinzu kommt dann noch die Grundsteuer "B" der Stadt Wesseling in Höhe von 216,34 EUR jährlich (monatlich: 18,02 EUR).
Die Instandhaltungsrücklage für die Wohnungen und die Gewerbeeinheiten belief sich zum Ende des Abrechnungsjahres auf insgesamt 208.474,17 EUR (Stand 31.12.2023).
Umgerechnet wird (mit Stand 31.12.2023) folgende Rücklage vom Käufer übernommen:
2.142,28 EUR
Die in dem o.a. Hausgeld (470 EUR) enthaltenen Darlehenskosten in Höhe von 963,43 EUR (jährlich) beziehen sich auf eine bereits durchgeführte, größere Sanierungsmaßnahme (Dach u. Garage), die z.T. nicht durch die Instandhaltungsrücklage gedeckt werden konnten. Daher haben sich einige Eigentümer dazu entschieden, die Kosten in Form eines Darlehens zu tragen. Diese Kosten sind selbstverständlich nicht durch den Käufer der Wohnung zu übernehmen.
Nach Abzug der Darlehenskosten würde das Hausgeld dann nur noch 388,76 EUR betragen.
Mieteinnahmen:
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Das bestehende Mietverhältnis wird zum Verkauf beendet, da die Wohnung von einem Familienmitglied bewohnt wird. Somit wird die Wohnung zur Übergabe frei.
Hausgeld/Mieten/Rücklagen:
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Gemäß der uns vorliegenden Abrechnung beträgt das Hausgeld 470,00 EUR.
Im Hausgeld sind bereits alle wesentlichen Kosten enthalten.
Diese sind z.B.:
- Kosten für den Hausmeister,
- die Hausreinigung,
- den Kabelanschluss (*),
- die Pflege der Außenanlagen,
- alle Wartungskosten (wie z.B. für den Aufzug, die Haustüranlage, das Notstromaggregat,
die Lüftungsanlage, die Brandschutzanlagen),
- alle Wasserkosten (Frischwasser, Abwasser, Oberflächenwasser),
- die Heizkosten,
- die Kosten für den Allgemeinstrom,
- die Kosten für die Müllbeseitigung und die Straßenreinigung,
- die Wartungskosten für die Tiefgarage,
- wie auch die Versicherungskosten (Gebäude und Haftpflicht).
(*) Ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich Betroffene dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen. Im Ergebnis sind das 9,08 EUR monatlich. Ebenfalls enthalten sind die nicht auf Mieter umlegbare Kosten wie z.B.:
- die Verwaltergebühren,
- die Instandhaltungsrücklagen,
- und sonstige Kosten.
Im Hausgeld sind noch nicht die Kosten für die Grundsteuer B
enthalten. Diese betragen monatlich 18,02 EUR (jährlich: 216,34 EUR).
Die Gesamtrücklage zum 31.12.2023 betrug 208.474,17 EUR.
Hiervon fallen auf die Wohnung 2.142,28 EUR an.
Wirtschaftsplan:
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In dem uns vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 wurden die Kosten wie folgt eingeplant:
3.050,31 EUR (auf den Mieter umlegbare Kosten)
2.187,74 EUR (nicht umlegbare Kosten)
963,43 EUR (nicht umlegbar/ Tilgung Darlehen)
411,04 EUR (Instandhaltungsrücklage)
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5.628,54 EUR (monatlich: 470,00 EUR)
Hinzu kommt dann noch die Grundsteuer "B" der Stadt Wesseling in Höhe von 216,34 EUR jährlich (monatlich: 18,02 EUR).
Die Instandhaltungsrücklage für die Wohnungen und die Gewerbeeinheiten belief sich zum Ende des Abrechnungsjahres auf insgesamt 208.474,17 EUR (Stand 31.12.2023).
Umgerechnet wird (mit Stand 31.12.2023) folgende Rücklage vom Käufer übernommen:
2.142,28 EUR
Die in dem o.a. Hausgeld (470 EUR) enthaltenen Darlehenskosten in Höhe von 963,43 EUR (jährlich) beziehen sich auf eine bereits durchgeführte, größere Sanierungsmaßnahme (Dach u. Garage), die z.T. nicht durch die Instandhaltungsrücklage gedeckt werden konnten. Daher haben sich einige Eigentümer dazu entschieden, die Kosten in Form eines Darlehens zu tragen. Diese Kosten sind selbstverständlich nicht durch den Käufer der Wohnung zu übernehmen.
Nach Abzug der Darlehenskosten würde das Hausgeld dann nur noch 388,76 EUR betragen.
Mieteinnahmen:
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Das bestehende Mietverhältnis wird zum Verkauf beendet, da die Wohnung von einem Familienmitglied bewohnt wird. Somit wird die Wohnung zur Übergabe frei.