Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Lage. Kein Bauzwang. Eine Bebauung ist nach §34 BauGB zulässig, d. h. das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Lage. Kein Bauzwang. Eine Bebauung ist nach §34 BauGB zulässig, d. h. das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen.