Die Wohnung befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Vechtas inmitten eines gepflegten Wohngebiets.
Das idyllische Naherholungsgebiet Füchtel – ein beliebtes Ziel für Spaziergänger, Radfahrer und Naturliebhaber - befindet sich in nur kurzer...
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Die Wohnung befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Vechtas inmitten eines gepflegten Wohngebiets.
Das idyllische Naherholungsgebiet Füchtel – ein beliebtes Ziel für Spaziergänger, Radfahrer und Naturliebhaber - befindet sich in nur kurzer Entfernung. Die Innenstadt von Vechta mit ihrem vielfältigen Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Bars sowie Kultur erreichen Sie bequem in wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder Auto.
Die gute Verkehrsanbindung sorgt zudem für eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Stadtteile und überregionalen Zielen.
Die Kombination aus naturnaher Umgebung, hervorragender Infrastruktur und der ruhigen Wohnlage macht diese Adresse zu einem idealen Wohnstandort für Anspruchsvolle!
Die Adresse lautet: Thomas-von-Aquin-Str. 35 in Vechta.
*Wir bitten Sie, die Privatsphäre der Bewohner zu wahren, und das Grundstück ausschließlich mit einem zuvor vereinbarten Besichtigungstermin zu betreten.*
Die Wohnung befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Vechtas inmitten eines gepflegten Wohngebiets.
Das idyllische Naherholungsgebiet Füchtel – ein beliebtes Ziel für Spaziergänger, Radfahrer und Naturliebhaber - befindet sich in nur kurzer Entfernung. Die Innenstadt von Vechta mit ihrem vielfältigen Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Bars sowie Kultur erreichen Sie bequem in wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder Auto.
Die gute Verkehrsanbindung sorgt zudem für eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Stadtteile und überregionalen Zielen.
Die Kombination aus naturnaher Umgebung, hervorragender Infrastruktur und der ruhigen Wohnlage macht diese Adresse zu einem idealen Wohnstandort für Anspruchsvolle!
Die Adresse lautet: Thomas-von-Aquin-Str. 35 in Vechta.
*Wir bitten Sie, die Privatsphäre der Bewohner zu wahren, und das Grundstück ausschließlich mit einem zuvor vereinbarten Besichtigungstermin zu betreten.*