provisionspflichtig Der guten Ordnung halber verweisen wir auf unsere Provisionsbedingungen: Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen mit bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die dem Mieter eingeräumte(n) Option(-en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt.
Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Mietfreie Zeiten und sonstige Incentives finden bei der Bewertung der Durchschnittsmiete keine Berücksichtigung.
Zumietungen, die aus im Mietvertrag vereinbarten Optionen resultieren, sind, solange diese Optionen gelten, provisionspflichtig für den Mieter. Sonstige Flächenzumietungen sind innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Mietbeginn für den Mieter provisionspflichtig.
Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE Gewerbe- und Ordnungsamt Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
HANDELSREGISTER-EINTRAG HRA 1113
UST-ID-NUMMER USt.-Id.-Nr.: DE 119244933
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