Erschließung: Die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze ist gegeben: Strom, Stadtwasser, Kanalisation, Erdgas, Telefon.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Bebauung im Außengebiet handelt und die Bauvoranfrage ohne Keller...
                            
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                Erschließung: Die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze ist gegeben: Strom, Stadtwasser, Kanalisation, Erdgas, Telefon.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Bebauung im Außengebiet handelt und die Bauvoranfrage ohne Keller gestellt wurde. Abweichungen von der Bauvoranfrage zum tatsächlichen Bauantrag sind möglich, jedoch ohne Garantie auf Genehmigung.
Bodengutachten
Haustyp: Freistehendes Einfamilienhaus mit Garage
Wohnfläche: ca. 160 m²
Bauweise: 1,5-geschossig (klassisches Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss)
Baufenster: 7,10 m x 11,50 m
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.
Die Bauvoranfrage wurde am 11. Juni 2021 nach § 35 (2) BauGB genehmigt und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Eigentümer sichert zu, diese bei Bedarf jährlich zu verlängern, sodass Sie flexibel in Ihrer Zeitplanung bleiben.
            
             
    
    
        Erschließung: Die öffentliche Erschließung bis zur Grundstücksgrenze ist gegeben: Strom, Stadtwasser, Kanalisation, Erdgas, Telefon.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Bebauung im Außengebiet handelt und die Bauvoranfrage ohne Keller gestellt wurde. Abweichungen von der Bauvoranfrage zum tatsächlichen Bauantrag sind möglich, jedoch ohne Garantie auf Genehmigung.
Bodengutachten
Haustyp: Freistehendes Einfamilienhaus mit Garage
Wohnfläche: ca. 160 m²
Bauweise: 1,5-geschossig (klassisches Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss)
Baufenster: 7,10 m x 11,50 m
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.
Die Bauvoranfrage wurde am 11. Juni 2021 nach § 35 (2) BauGB genehmigt und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Eigentümer sichert zu, diese bei Bedarf jährlich zu verlängern, sodass Sie flexibel in Ihrer Zeitplanung bleiben.