GELDWÄSCHE: 
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma  „ivd Immobilien Dr. Lochmann“    Nach §§1. Abs. 1 Nr. 10.4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu  verpflichtet, vor Begründung    einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners ...
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                GELDWÄSCHE: 
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma  „ivd Immobilien Dr. Lochmann“    Nach §§1. Abs. 1 Nr. 10.4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu  verpflichtet, vor Begründung    einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners  festzustellen und zu überprüfen.       Hierzu ist es erforderlich, dass wir die  relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten –                    beispielsweise mittels einer Kopie. Das  Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die                   Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre  aufbewahren muss.      
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns  weitergegebenen Objektinformationen,                       Unterlagen, Pläne etc. vom Vermieter  stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder                         Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir  daher nicht.