Ein brachliegendes Grundstück, das für Kleingartenanbau und den Anbau von Streuobst genutzt wird.
Ein geschütztes Biotop gemäß Paragraph 22 Absatz 1 Nummer 7 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA), unterliegt einem Verbot der...
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Ein brachliegendes Grundstück, das für Kleingartenanbau und den Anbau von Streuobst genutzt wird.
Ein geschütztes Biotop gemäß Paragraph 22 Absatz 1 Nummer 7 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA), unterliegt einem Verbot der Störung oder Zerstörung gemäß Paragraph 30 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes.
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Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 8.600,00 EUR.
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