Zimpel Immobilien ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, die Identität ihrer
Kunden vor Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages festzustellen und zu
überprüfen. Um Geldwäsche zu verhindern, muss...
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Zimpel Immobilien ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, die Identität ihrer
Kunden vor Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages festzustellen und zu
überprüfen. Um Geldwäsche zu verhindern, muss eine Kopie des Personalausweises bei natürlichen
Personen vorgelegt werden. Bei juristischen Personen wird Einsicht in das Handelsregister genommen.
Diese Daten werden gemäß § 4 Abs. 6 GwG für fünf Jahre archiviert. Auch Sie sind als Vertragspartner
verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Büro. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Postanschrift und Ihre Telefonnummer mitteilen. Alle Angaben, Abmessungen und Preisangaben in diesem Angebot beruhen auf Informationen Dritter.
Zimpel Immobilien übernimmt hierfür keine Haftung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Zimpel Immobilien, vertreten durch AndyZimpel.
Unbeabsichtigte Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten !
Wir sind berechtigt für den Verkäufer tätig zu werden.
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