Das Grundstück wurde mit Genehmigung der Stadt an die städtische Wasseeversorgung angeschlossen.Es stellt sich zurzeit als streuobstwiesenartig dar.Das Grundstück wurde von der Stadt Sontra in das Bebauungsgebietaufgenommen und erschlossen. Eine...
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Das Grundstück wurde mit Genehmigung der Stadt an die städtische Wasseeversorgung angeschlossen.Es stellt sich zurzeit als streuobstwiesenartig dar.Das Grundstück wurde von der Stadt Sontra in das Bebauungsgebietaufgenommen und erschlossen. Eine Zufahgrstmöglichkeit besteht.Die Erschließungskosten für einen 800m² großen Grundstücksteil wurden bereits gezahlt.Die restlichen Erschließungskosten in Höhe von ca.2000€ für den Restanteil von 587m² sind gestundet und werden nur fällig sollte auch dieser Teil bebaut werden sollte.Von Seiten der Stadt bestehen keine Bedenken das Grundsstück mit einem ortsüblichen Wohnhaus zu bebauen. Der vorliegende Vorbescheid ist bis zum 21.06.2020 gültig und kann bei Bedarf um ein Jahr verlägert werden. Hierzu ist ein rechtzeitige Antrag an die Stadt Sontra erforderlich. Bei der Planung des Bauvorhaben sind die Auflagen und Bedingungen zum Vorbescheid des Fachdienstes Natur-und Landschaftschutz zu berücksichtigen.
Das Grundstück wurde mit Genehmigung der Stadt an die städtische Wasseeversorgung angeschlossen.Es stellt sich zurzeit als streuobstwiesenartig dar.Das Grundstück wurde von der Stadt Sontra in das Bebauungsgebietaufgenommen und erschlossen. Eine Zufahgrstmöglichkeit besteht.Die Erschließungskosten für einen 800m² großen Grundstücksteil wurden bereits gezahlt.Die restlichen Erschließungskosten in Höhe von ca.2000€ für den Restanteil von 587m² sind gestundet und werden nur fällig sollte auch dieser Teil bebaut werden sollte.Von Seiten der Stadt bestehen keine Bedenken das Grundsstück mit einem ortsüblichen Wohnhaus zu bebauen. Der vorliegende Vorbescheid ist bis zum 21.06.2020 gültig und kann bei Bedarf um ein Jahr verlägert werden. Hierzu ist ein rechtzeitige Antrag an die Stadt Sontra erforderlich. Bei der Planung des Bauvorhaben sind die Auflagen und Bedingungen zum Vorbescheid des Fachdienstes Natur-und Landschaftschutz zu berücksichtigen.
In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch den Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Eschwege, Amt für Sicherheit, Ordnung & Aufsicht des Landkreises, Obermarkt 22, 37269 Eschwege