Laut Bauplan handelt es sich bei beiden Grundstücken um Mischgebiet.
Mass der baulichen Nutzung:
- II Vollgeschosse
- GRZ 0,4
- GFZ 0,8
Zulässige Dachform:
- Satteldach
- 28°-35°
Zulässige Dachneigung bei zwei Vollgeschossen mit senkrechten Wänden, Drempel...
                            
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                Laut Bauplan handelt es sich bei beiden Grundstücken um Mischgebiet.
Mass der baulichen Nutzung:
- II Vollgeschosse
- GRZ 0,4
- GFZ 0,8
Zulässige Dachform:
- Satteldach
- 28°-35°
Zulässige Dachneigung bei zwei Vollgeschossen mit senkrechten Wänden, Drempel und Dachgauben nicht zulässig
Zulässige Traufenhöhe:
Bei zwei Vollgeschossen mit senkrechten Wänden max. 6,00 m, bei einem Vollgeschoss mit senkrechten Wänden 3,80 m
            
             
    
    
        Laut Bauplan handelt es sich bei beiden Grundstücken um Mischgebiet.
Mass der baulichen Nutzung:
- II Vollgeschosse
- GRZ 0,4
- GFZ 0,8
Zulässige Dachform:
- Satteldach
- 28°-35°
Zulässige Dachneigung bei zwei Vollgeschossen mit senkrechten Wänden, Drempel und Dachgauben nicht zulässig
Zulässige Traufenhöhe:
Bei zwei Vollgeschossen mit senkrechten Wänden max. 6,00 m, bei einem Vollgeschoss mit senkrechten Wänden 3,80 m