Das Ursprungsbaujahr des Wochenendhauses ist 1968. Per Bauantrag wurde 1993 der "Umbau eines Wochenendhauses" beantragt (Errichtung Satteldach). Die Grundfläche wird darin mit 57,11 m² angegeben. 2004 wurde per Bauantrag der "Anbau Vorraum und Neubau...
mehr lesen
Das Ursprungsbaujahr des Wochenendhauses ist 1968. Per Bauantrag wurde 1993 der "Umbau eines Wochenendhauses" beantragt (Errichtung Satteldach). Die Grundfläche wird darin mit 57,11 m² angegeben. 2004 wurde per Bauantrag der "Anbau Vorraum und Neubau Garage" beantragt. Die bebaute Fläche beläuft sich demnach auf 69,43 m². Das Haus wurde in Holzständerbauweise errichtet und verfügt über einen Essbereich, Wohnbereich mit angrenzendem Büro (Schlafzimmer), Küche, Badezimmer. Große Fenster und eine überdachte Terrasse laden dazu ein, die Natur zu jeder Jahreszeit zu erleben. Im Dachgeschoss befinden sich ausgebaute Hobbyräume.
- Überwiegend isolierverglaste Kunststofffenster mit Außenrollläden
- Innenliegendes Bad mit Dusche, Waschbecken und WC
- Holztreppe ins Dachgeschoss.
In einigen Bereichen (Decken, Wänden) sind Feuchtigkeitserscheinungen sichtbar.
Haustechnik: Elektrizität, Wasser, Gaszentralheizung (warmes Wasser über Elektrogeräte), Kanalisation. Die Funktionsfähigkeit konnte nicht geprüft werden.
Pachtvertrag: Der Käufer schließt mit dem Eigentümer der gesamten Anlage einen Pachtvertrag. In diesem Pachtvertrag wird die individuelle Nutzung geregelt. Der jährliche Pachtzins betrug derzeit 1.963 Euro/Jahr. Bei der Bebauung des Grundstücks sollen die Baulichkeiten 75 m² Wochenendhausgrundfläche (eingeschossig) und 37 m² Nebenanlagen (überdachte Terrassenteile, Garage, Stellplatz) nicht überschreiten. Es ist nicht bekannt, ob diese Vorgaben eingehalten worden sind.
Übergabe: Das Wochenendhaus ist frei - aber nicht geräumt. Die Räumung des Hauses erfolgt nach dem notariellen Kaufvertrag.
Betreuung: Da es sich um eine gerichtliche Betreuung handelt, muss das Gericht den Kaufvertrag genehmigen. Die Abwicklung des Vertrages und die Übergabe können sich dadurch deutlich verzögern!
Das Ursprungsbaujahr des Wochenendhauses ist 1968. Per Bauantrag wurde 1993 der "Umbau eines Wochenendhauses" beantragt (Errichtung Satteldach). Die Grundfläche wird darin mit 57,11 m² angegeben. 2004 wurde per Bauantrag der "Anbau Vorraum und Neubau Garage" beantragt. Die bebaute Fläche beläuft sich demnach auf 69,43 m². Das Haus wurde in Holzständerbauweise errichtet und verfügt über einen Essbereich, Wohnbereich mit angrenzendem Büro (Schlafzimmer), Küche, Badezimmer. Große Fenster und eine überdachte Terrasse laden dazu ein, die Natur zu jeder Jahreszeit zu erleben. Im Dachgeschoss befinden sich ausgebaute Hobbyräume.
- Überwiegend isolierverglaste Kunststofffenster mit Außenrollläden
- Innenliegendes Bad mit Dusche, Waschbecken und WC
- Holztreppe ins Dachgeschoss.
In einigen Bereichen (Decken, Wänden) sind Feuchtigkeitserscheinungen sichtbar.
Haustechnik: Elektrizität, Wasser, Gaszentralheizung (warmes Wasser über Elektrogeräte), Kanalisation. Die Funktionsfähigkeit konnte nicht geprüft werden.
Pachtvertrag: Der Käufer schließt mit dem Eigentümer der gesamten Anlage einen Pachtvertrag. In diesem Pachtvertrag wird die individuelle Nutzung geregelt. Der jährliche Pachtzins betrug derzeit 1.963 Euro/Jahr. Bei der Bebauung des Grundstücks sollen die Baulichkeiten 75 m² Wochenendhausgrundfläche (eingeschossig) und 37 m² Nebenanlagen (überdachte Terrassenteile, Garage, Stellplatz) nicht überschreiten. Es ist nicht bekannt, ob diese Vorgaben eingehalten worden sind.
Übergabe: Das Wochenendhaus ist frei - aber nicht geräumt. Die Räumung des Hauses erfolgt nach dem notariellen Kaufvertrag.
Betreuung: Da es sich um eine gerichtliche Betreuung handelt, muss das Gericht den Kaufvertrag genehmigen. Die Abwicklung des Vertrages und die Übergabe können sich dadurch deutlich verzögern!