Ob klassische oder moderne Bauweise, hier ist vieles möglich. Gemäß den geltenden Vorgaben ist nicht nur die Bebauung mit Einfamilienhäusern, sondern auch mit Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu drei Wohneinheiten möglich - gleichermaßen...
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Ob klassische oder moderne Bauweise, hier ist vieles möglich. Gemäß den geltenden Vorgaben ist nicht nur die Bebauung mit Einfamilienhäusern, sondern auch mit Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu drei Wohneinheiten möglich - gleichermaßen interessant für Wohngemeinschaften oder Kapitalanleger.
Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass sich das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss. Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.
Ob klassische oder moderne Bauweise, hier ist vieles möglich. Gemäß den geltenden Vorgaben ist nicht nur die Bebauung mit Einfamilienhäusern, sondern auch mit Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu drei Wohneinheiten möglich - gleichermaßen interessant für Wohngemeinschaften oder Kapitalanleger.
Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass sich das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss. Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.