Der vorhandene Gebäudebestand ist stark sanierungsbedürftig: Die Ausstattung des ehem. Bauernhauses ist sehr einfach (Fenster, Fußböden, Badezimmer, keine Heizung). In einigen Bereichen ist aufsteigende Feuchtigkeit sichtbar. Im angrenzenden...
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Der vorhandene Gebäudebestand ist stark sanierungsbedürftig: Die Ausstattung des ehem. Bauernhauses ist sehr einfach (Fenster, Fußböden, Badezimmer, keine Heizung). In einigen Bereichen ist aufsteigende Feuchtigkeit sichtbar. Im angrenzenden Stallgebäude befinden sind ehemalige Kuh- und Schweineställe. Im hinteren Bereich war früher eine Metallwerkstatt. Beide Dachböden wurden zur Heu- und Strohlagerung genutzt.
Bebaubarkeit:
Sollte der Gebäudebestand abgebrochen werden, wäre im Zuge einer Lückenbebauung im Sinne von § 35 (2) BauGB die Errichtung eines für das Orts- und Landschaftsbild typischen Wohnhauses mit bis zu zwei Wohneinheiten möglich. Hierbei wäre es auch denkbar, zwei Häuser etwas versetzt, aber dennoch miteinander verbunden zu bauen. Eine Trennung des Grundstückes wäre dafür nicht möglich, ggf. aber eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Da es hier früher eine landwirtschaftliche Nutzung gab, könnte ggf. auch eine Nutzungsänderung bis zu fünf Wohneinheiten im bestehenden Bestand genehmigt werden.
Für Ihre individuellen Bauwünsche sollte unbedingt eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO gestellt werden, die Ansprechpartner nennen wir Ihnen gern.
Es liegt ein Kostenvoranschlag für die Abbrucharbeiten aller Gebäude vor; diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haustechnik:
Elektrizität, öffentliches Wasser, Kanal.
An der vorderen rechten Grundstücksgrenze steht ein Transformatorenhäuschen, dafür ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Eine Wohngebäudeversicherung gibt es aktuell nicht.
Übergabe:
Haus und Scheune sind bereits geräumt und können nach Vorlage aller Genehmigungen übergeben werden.
Der vorhandene Gebäudebestand ist stark sanierungsbedürftig: Die Ausstattung des ehem. Bauernhauses ist sehr einfach (Fenster, Fußböden, Badezimmer, keine Heizung). In einigen Bereichen ist aufsteigende Feuchtigkeit sichtbar. Im angrenzenden Stallgebäude befinden sind ehemalige Kuh- und Schweineställe. Im hinteren Bereich war früher eine Metallwerkstatt. Beide Dachböden wurden zur Heu- und Strohlagerung genutzt.
Bebaubarkeit:
Sollte der Gebäudebestand abgebrochen werden, wäre im Zuge einer Lückenbebauung im Sinne von § 35 (2) BauGB die Errichtung eines für das Orts- und Landschaftsbild typischen Wohnhauses mit bis zu zwei Wohneinheiten möglich. Hierbei wäre es auch denkbar, zwei Häuser etwas versetzt, aber dennoch miteinander verbunden zu bauen. Eine Trennung des Grundstückes wäre dafür nicht möglich, ggf. aber eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Da es hier früher eine landwirtschaftliche Nutzung gab, könnte ggf. auch eine Nutzungsänderung bis zu fünf Wohneinheiten im bestehenden Bestand genehmigt werden.
Für Ihre individuellen Bauwünsche sollte unbedingt eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO gestellt werden, die Ansprechpartner nennen wir Ihnen gern.
Es liegt ein Kostenvoranschlag für die Abbrucharbeiten aller Gebäude vor; diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haustechnik:
Elektrizität, öffentliches Wasser, Kanal.
An der vorderen rechten Grundstücksgrenze steht ein Transformatorenhäuschen, dafür ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Eine Wohngebäudeversicherung gibt es aktuell nicht.
Übergabe:
Haus und Scheune sind bereits geräumt und können nach Vorlage aller Genehmigungen übergeben werden.