Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für den Bau eines beispielhaften Winkelbungalows vor, aber z. B. auch klassische Satteldachhäuser sind möglich.
Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass das neue...
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Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für den Bau eines beispielhaften Winkelbungalows vor, aber z. B. auch klassische Satteldachhäuser sind möglich.
Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss.
Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.
Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für den Bau eines beispielhaften Winkelbungalows vor, aber z. B. auch klassische Satteldachhäuser sind möglich.
Grundsätzlich hat sich die (Neu-) Bebauung nach § 34 BauGB zu richten. Das bedeutet, dass das neue Bauvorhaben nach Art, Maß (Größe), Bauweise und zu überbauender Fläche an den umliegenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren und dazu passen muss.
Sprechen Sie deshalb Ihr Bauvorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Behörden ab.