Das weitläufige Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für Gartenliebhaber, Familien mit Kindern oder alle, die Wert auf Ruhe und Privatsphäre legen. Es kann in Erwägung gezogen werden das Grundstück zu teilen mit Überwegungsrecht ein 2. Grundstück...
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Das weitläufige Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für Gartenliebhaber, Familien mit Kindern oder alle, die Wert auf Ruhe und Privatsphäre legen. Es kann in Erwägung gezogen werden das Grundstück zu teilen mit Überwegungsrecht ein 2. Grundstück zu bebauen.
Vom Stadtplanungsamt Bremerhaven:
wir beziehen uns auf Ihre Vorsprache bei uns im Amt und bestätigen Ihnen, dass auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 245 „Fehrmoorweg/Plätternweg“ eine Hinterbebauung auf dem o.a. Grundstück planungsrechtlich zulässig ist.
Dabei ist zu beachten, dass auch nach einer Grundstücksteilung auf den jeweiligen Grundstücken eine Grundflächenzahl von 0,3 einzuhalten ist. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Bebauung mit maximal einem Vollgeschoss in offener Bauweise zulässig ist. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach mit mindestens 33 Grad Neigung festgesetzt.
Das weitläufige Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für Gartenliebhaber, Familien mit Kindern oder alle, die Wert auf Ruhe und Privatsphäre legen. Es kann in Erwägung gezogen werden das Grundstück zu teilen mit Überwegungsrecht ein 2. Grundstück zu bebauen.
Vom Stadtplanungsamt Bremerhaven:
wir beziehen uns auf Ihre Vorsprache bei uns im Amt und bestätigen Ihnen, dass auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 245 „Fehrmoorweg/Plätternweg“ eine Hinterbebauung auf dem o.a. Grundstück planungsrechtlich zulässig ist.
Dabei ist zu beachten, dass auch nach einer Grundstücksteilung auf den jeweiligen Grundstücken eine Grundflächenzahl von 0,3 einzuhalten ist. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Bebauung mit maximal einem Vollgeschoss in offener Bauweise zulässig ist. Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach mit mindestens 33 Grad Neigung festgesetzt.