Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses freie Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 214/III der Stadt Papenburg ist eine Neubebauung...
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Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses freie Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 214/III der Stadt Papenburg ist eine Neubebauung unter Einhaltung bestimmter architektonischer Richtlinien möglich. Die Ausrichtung der Gebäude soll giebelständig zur Straße sein, wobei Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 60° vorgesehen sind. Die Traufenhöhe ist auf maximal 3,80 m begrenzt.
Für dieses Grundstück wurde vom Eigentümer eine Bauvoranfrage für ein Wohngebäude mit einer Größe von 17 Metern Länge und 10 Metern Breite eingereicht.
Ein Bauvorbescheid der Stadt Papenburg liegt uns vor, in dem folgendes zu geplanten Bauvorhaben entschieden ist:
Es wurde festgestellt, dass die Umgebung des geplanten Bauvorhabens einem sogenannten Dorfgebiet entspricht. In Dorfgebieten ist Wohnen erlaubt, aber es muss besonders auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe Rücksicht genommen werden.
Wohnhäuser, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, sind in einem Dorfgebiet grundsätzlich erlaubt (§ 5 Absatz 2 Nr. 3 BauNVO).
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen zudem keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Wichtig zu wissen:
Verbindliche Entscheidungen zur zulässigen Bebauung des Grundstücks inkl. erforderlicher und möglicher Parkplätze können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.
Wohnprojekt Kanalblick - Raum für Kreativität
Dieses freie Grundstück bietet eine seltene Gelegenheit für eine umfangreiche Bebauung direkt am Lüchtenburgkanal.
Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 214/III der Stadt Papenburg ist eine Neubebauung unter Einhaltung bestimmter architektonischer Richtlinien möglich. Die Ausrichtung der Gebäude soll giebelständig zur Straße sein, wobei Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 60° vorgesehen sind. Die Traufenhöhe ist auf maximal 3,80 m begrenzt.
Für dieses Grundstück wurde vom Eigentümer eine Bauvoranfrage für ein Wohngebäude mit einer Größe von 17 Metern Länge und 10 Metern Breite eingereicht.
Ein Bauvorbescheid der Stadt Papenburg liegt uns vor, in dem folgendes zu geplanten Bauvorhaben entschieden ist:
Es wurde festgestellt, dass die Umgebung des geplanten Bauvorhabens einem sogenannten Dorfgebiet entspricht. In Dorfgebieten ist Wohnen erlaubt, aber es muss besonders auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe Rücksicht genommen werden.
Wohnhäuser, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, sind in einem Dorfgebiet grundsätzlich erlaubt (§ 5 Absatz 2 Nr. 3 BauNVO).
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen zudem keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Wichtig zu wissen:
Verbindliche Entscheidungen zur zulässigen Bebauung des Grundstücks inkl. erforderlicher und möglicher Parkplätze können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden.