Impressum
VERTRETUNGSBERECHTIGTE/R
Angelika Harms-Fehn
Birkenstr. 18
26817 Rhauderfehn
DEU
Tel.: 04952 997 3835
E-Mail: info@harms-fehn-immobilien.de
Homepage: https://www.harms-fehn-immobilien.de
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Landkreis Leer, Ordnungsamt, Bergmannstr. 37, 26789 Leer
UST-ID-NUMMER
DE90172286349
Hinweis:
Einen Besichtigungstermin erfragen Sie am einfachsten per "Anbieter Kontaktieren" bzw. "Nachricht schreiben" direkt hier im Exposé.
Bitte geben Sie bei der Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten wie Name, Adresse, Telefon und email-Adresse an! Ohne diese Daten können wir Ihnen leider keine weiteren Informationen zukommen lassen.
Sie erhalten umgehend von uns automatisch ein sogenanntes interaktives Exposé, in dem Sie die erforderlichen Bestätigungen für Widerruf, Datenschutz etc. vornehmen können (Aggrement-Link ausführen).
Im Exposé können Sie sich nach Bestätigung des "Agreement-Links" unter dem ersten gr. Foto die Anschrift der Immobilie anzeigen lassen. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, die Immobile auf Google maps bzw. mit dem nötigen, respektvollen Abstand auch vor Ort vorab anzuschauen. Anschließend kontaktieren Sie uns gerne mit 2-3 Zeitfenstern, wann Sie für eine Besichtigung zur Verfügung stehen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Ansonsten kontaktieren Sie uns u.a. telefonisch unter 04952 - 997 3835 oder per mail unter: info@harms-fehn-immobilien.de
Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor, ist jedoch in Bearbeitung. Die Daten werden unverzügl. nach Vorlage eingetragen u. hinterlegt. Dieser wird gerne anschl. mit dem Exposé übermittelt bzw. kann bei Besichtigung eingesehen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
HINWEIS:
Selbstverständlich tun wir unser Bestes, um Ihnen stets korrekte Informationen zu liefern. Dennoch gilt: Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter und sind dementsprechend ohne Gewähr. Alle Maßangaben sind ca. Werte und gegebenenfalls vom Käufer direkt vor Ort zu prüfen.
Der Käufer zahlt eine Provision i.H.v. 3,57 % inkl. MwSt. Mit dem Verkäufer wurde eine Provisionsvereinbarung in gleicher Höhe geschlossen.
Geldwäsche
Der Immobilienmakler ist nach § 1,2 Abs. 1Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden- beispielsweise mittels einer Kopie.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.