**Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Übersendung Ihrer Anfrage eine automatisierte Antwortmail mit den Unterlagen zur Immobilie erhalten - prüfen Sie, nachdem Sie Ihre Anfrage gestellt haben, bitte auch Ihren Spamorder.**
Das Grundstück befindet...
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Das Grundstück befindet sich in einem Dorfgebiet (MD) laut geltendem Bebauungsplan und bietet dadurch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. In einem Dorfgebiet sind sowohl Wohnnutzungen als auch nicht wesentlich störende gewerbliche Tätigkeiten zulässig – ideal für Konzepte, die Wohnen und Arbeiten an einem Ort vereinen.
Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben ist eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 erlaubt eine Bebauung von bis zu 30 % der Grundstücksfläche, während die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 eine großzügige Ausnutzung der Bausubstanz auf mehreren Ebenen ermöglicht.
Besonders hervorzuheben ist die vorgeschriebene offene Bauweise („o“) – das bedeutet, dass die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden müssen. Dadurch entsteht eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit freistehenden oder nur locker gereihten Baukörpern, was für Einfamilienhäuser attraktiv ist.
Insgesamt bieten die baurechtlichen Rahmenbedingungen eine hohe Gestaltungsfreiheit und machen das Grundstück zu einer ausgezeichneten Wahl für individuelle Wohn- oder Mischnutzungsprojekte mit städtebaulichem Anspruch.
Der vollständige Bebauungsplan kann auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden.
Auf Anfrage beim OOWV wurde uns mitgeteilt, dass ein Schacht gesetzt werden muss, dessen Kosten sich auf ca. 5.000 € belaufen.
Der Kanalbaubeitrag wurde bereits mit Bescheid vom 10.11.1999 abgerechnet.
Der Erwerb dieses Grundstücks ist für den Käufer provisionsfrei.
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Das Grundstück befindet sich in einem Dorfgebiet (MD) laut geltendem Bebauungsplan und bietet dadurch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. In einem Dorfgebiet sind sowohl Wohnnutzungen als auch nicht wesentlich störende gewerbliche Tätigkeiten zulässig – ideal für Konzepte, die Wohnen und Arbeiten an einem Ort vereinen.
Gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben ist eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 erlaubt eine Bebauung von bis zu 30 % der Grundstücksfläche, während die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 eine großzügige Ausnutzung der Bausubstanz auf mehreren Ebenen ermöglicht.
Besonders hervorzuheben ist die vorgeschriebene offene Bauweise („o“) – das bedeutet, dass die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden müssen. Dadurch entsteht eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit freistehenden oder nur locker gereihten Baukörpern, was für Einfamilienhäuser attraktiv ist.
Insgesamt bieten die baurechtlichen Rahmenbedingungen eine hohe Gestaltungsfreiheit und machen das Grundstück zu einer ausgezeichneten Wahl für individuelle Wohn- oder Mischnutzungsprojekte mit städtebaulichem Anspruch.
Der vollständige Bebauungsplan kann auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden.
Auf Anfrage beim OOWV wurde uns mitgeteilt, dass ein Schacht gesetzt werden muss, dessen Kosten sich auf ca. 5.000 € belaufen.
Der Kanalbaubeitrag wurde bereits mit Bescheid vom 10.11.1999 abgerechnet.
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