- Bewerbungen bitte ausschließlich digital, nutzen Sie gerne unsere Mieterselbstauskunft
- Hinweis zum Zustand der Wohnung und Renovierungszuschuss
Die Wohnung wird dem Neumieter in unrenoviertem Zustand übergeben. Der Neumieter erklärt sich damit...
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- Bewerbungen bitte ausschließlich digital, nutzen Sie gerne unsere Mieterselbstauskunft
- Hinweis zum Zustand der Wohnung und Renovierungszuschuss
Die Wohnung wird dem Neumieter in unrenoviertem Zustand übergeben. Der Neumieter erklärt sich damit einverstanden, die erforderlichen Renovierungsarbeiten auf eigene Rechnung durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Renovierung der Wände, der Böden sowie der Heizkörperanstrich.
Der Eigentümer gewährt dem Neumieter für die vorgenannten Renovierungsarbeiten einen Renovierungszuschuss in Höhe von bis zu maximal 1.500,00 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage prüffähiger Rechnungen sowie nach fachlicher Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur in Höhe der nachgewiesenen und anerkannten Kosten, maximal jedoch bis zum genannten Höchstbetrag.
Der Austausch der Innentüren erfolgt unabhängig hiervon auf Kosten und durch den Eigentümer.
Diese Regelung wird Bestandteil des Mietvertrages.